Der Betreiber der "Winzeralm" in Siefersheim im Kreis Alzey-Worms, Jörg Zimmermann, fiel aus allen Wolken, als er für dieses Jahr nach mehr als einem Jahrzehnt keine Genehmigung mehr für seinen Weinausschank bekommen hat. Zimmermann räumt ein: Eigentlich habe die Genehmigung immer nur tageweise für besondere Anlässe gegolten, doch der Saisonbetrieb von Mai bis Oktober habe nie jemanden gestört. Dass ausgerechnet jetzt zum Saisonstart das Aus kommen sollte, empfindet Zimmermann als Schlag ins Gesicht.
Knifflige Rechtslage rund um das Thema Weinstände
Ein Glas Wein draußen an einem Weinstand zu trinken, scheint im größten Weinanbaugebiet in Deutschland das Einfachste und Selbstverständlichste der Welt zu sein. Kompliziert wird es aber, wenn es in Rheinland-Pfalz um die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Ausschank geht. Selbst Juristen kommen bei diesem Thema ins Schwitzen. Denn hier kommen verschiedene Rechtsgebiete zusammen: Baurecht, Gewerberecht, die Gaststättenverordnung und der Jugendschutz.
Ministerium in Mainz schaltet sich ein
Im Fall der "Winzeralm" in Siefersheim hat die Verbandsgemeinde Wöllstein bislang die Ausschankgenehmigungen erteilt, weil das Aufgabe der Kommunen ist. Im April kam dann eine Anfrage des Ministeriums. Dem SWR liegt ein Schreiben an die Verbandsgemeinde Wöllstein vor. Darin wird umfangreich nach der Genehmigung für zwei Weinausschankstellen in Siefersheim gefragt. Das Ministerium will viel wissen: Gibt es dort Toiletten, Tische, Bänke, Stühle? Wurde eine mögliche Möblierung von der Gemeinde bereitgestellt oder von privat? Welche Getränke und Speisen werden angeboten? Befindet sich der Ausschank im Ort, am Ortsrand oder außerhalb?
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Kommunen in Rheinhessen sind verunsichert
Der Verbandsbürgermeister in Wöllstein, Gerd Rocker (SPD), sagt, gleichzeitig sei in einer Konferenz explizit auf juristische Hürden hingewiesen worden. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium habe nach seinen Informationen Kommunen sogar angewiesen, Genehmigungen zurückzuziehen, wenn sie bereits erteilt wurden. Das sei zum Beispiel in der benachbarten Verbandsgemeinde Alzey-Land gemacht worden.
Ministerium sieht das anders
Das Ministerium bestreitet auf SWR Nachfrage, es habe Verwaltungen angewiesen, Weinstände nicht zu genehmigen: "Auch ein Rundschreiben mit entsprechendem Inhalt gab es nicht." Allerdings verweist das Ministerium auch auf die rechtlich komplexe Gemengelage "insbesondere bei regelmäßigem Ausschank im Außenbereich".
Inzwischen ist das Thema in den Mühlen der Verwaltung angekommen. Das rheinland-pfälzische Bauministerium und das Kreisbauamt sind laut Verbandsgemeinde Wöllstein eingebunden. Das Ministerium wolle jetzt erstmal prüfen, welche Rolle das Baurecht spielt, zeigt sich Verbandsbürgermeister Gerd Rocker auf SWR Anfrage leicht genervt.
Winzer in Rheinhessen erhalten trotzdem Genehmigung
"Bis die Prüfung fertig ist, haben wir für uns entschieden, alle Genehmigungen erstmal weiterhin zu erteilen“, lautet die pragmatische Lösung in der rheinhessischen Verbandsgemeinde. Deswegen könnten alle Weinausschankstellen nun doch öffnen - die gibt es in Siefersheim, Wendelsheim, Eckelsheim und Gau-Bickelheim.
Es gibt neue Hürden
Jörg Zimmermann von der "Winzeralm" in Siefersheim zeigt sich im Gespräch mit dem SWR erleichtert. Allerdings kommt auf ihn nach eigenen Angaben deutlich mehr Aufwand zu. Er muss nun für jedes Wochenende eine einzelne Genehmigung beantragen. Hinzu kommt, dass der Antragsteller nicht immer derselbe sein darf. Deshalb will der Winzer nun seine Familie einspannen. Für das erste Wochenende will er den Antrag stellen, dann seine Frau, dann die Töchter. Danach sei er wieder dran, sagt er. Außerdem muss jede Veranstaltung unter ein Motto gestellt werden. Ende Juni werde dann von der Verwaltung entschieden, ob es so weiter geht oder nicht. Jörg Zimmermann denkt jetzt erstmal über das erste Motto für die Saisonpremiere nach.