Mit dem tödlichen Angriff endete vor zweieinhalb Jahren ein Kneipenabend. Damals war im "Sixties" in der Mainzer Innenstadt ein Streit ausgebrochen. Das spätere Opfer, ein 39 Jahre alter Mann, hatte nach Angaben des Gerichts zwei Frauen belästigt. Er sei sehr betrunken gewesen und habe versucht, eine der beiden Frauen zu umarmen. Daraufhin sei er der Kneipe verwiesen worden.
Opfer vor Kneipe in Mainz starb an Kopfverletzungen
Der Freund einer der beiden Frauen, ein 23-Jähriger, habe den betrunkenen Mann dann draußen vor der Kneipe zur Rede gestellt. Dabei habe der Betrunkene die Frau beleidigt, so die Anklage. Der Verurteilte habe daraufhin den sitzenden Mann angegriffen und geschlagen. Der 39-Jährige sei danach aufgestanden und rückwärts auf den Asphalt gefallen. Er habe dabei so schwere Kopfverletzungen erlitten, dass er einige Tage später starb.
Gericht hält Schlag nicht für ursächlich für Tod
Nach Angaben der Richter konnte nicht nachgewiesen werden, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Schlag und dem Tod des Opfers gab. Auch durch Sachverständige habe nicht geklärt werden können, wie oft und wie fest das Opfer geschlagen worden sei. Für den Angeklagten habe auch gesprochen, dass er nicht vorbestraft ist, selbst getrunken hatte und vom Opfer provoziert wurde.
Corona-App half Polizei beim Finden des Täters
Strittig waren im Laufe des Prozesses die Beweismittel. Der Anwalt des Angeklagten hatte kritisiert, sie seien nicht legitim. Denn die Polizei war über eine Corona-App an die Daten des mutmaßlichen Täters gekommen. In der App waren während der Pandemie Kontakte von Lokalgästen gespeichert.
Die App war dafür gedacht, im Falle einer Corona-Erkrankung eine mögliche Infektionskette nachverfolgen zu können. Außerdem wurde im Prozess als Beweismittel auch die Aufzeichnung eines Gesprächs mit einem Diktiergerät verwendet. Auch das kritisierte der Anwalt des Angeklagten.
Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Deshalb hatte die Verteidigung am Dienstag auf eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den Angeklagten.