Das sei eine grausame Abschreckungsmaßnahme, schreibt PETA in einer Pressemitteilung. Ein Spaziergänger habe sich mit Fotos an die Tierrechtsorganisation gewandt.
Man habe Anzeige wegen möglicher Verstöße gegen seuchenschutzrechtliche Vorschriften sowie Belästigung der Allgemeinheit beim Veterinäramt erstattet. Gemäß Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz hätten Krähen bis Ende Juli Schonzeit und dürften daher aktuell nicht bejagt werden.
Inzwischen hat das zuständige Veterinäramt mitgeteilt, dass weder Tierschutz- noch Seuchenschutzbestimmungen verletzt worden seien. Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt und des Kreisjagdmeisters ist der Abschuss der Krähen zudem aktuell unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach SWR-Informationen gab es im Vorfeld zudem Gespräche zwischen Landwirten und der Stadt Mainz. Es soll auch Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss in Mainz-Finthen gegeben haben.
Mainzer Landwirt sagt, Methode schrecke die Tiere ab
Der Vorsitzende des Bauernvereins Finthen, Sven Schmitt, sagte dem SWR, dass das Ganze der Vergrämung der Tiere diene. Die Krähen würden ansonsten in Schwärmen über die Kirschbäume herfallen. Man dürfe sie in Finthen mit anderen Methoden wie Schüssen nicht vertreiben. In der Nähe befinde sich ein Vogelschutzgebiet und im Umkreis von drei Kilometern seien deshalb solche Methoden nicht erlaubt.
Krähen fressen nicht nur Kirschen
Im Jahr 2023 schätzten Mainzer Obstbauern die Schäden, die durch Krähen angerichtet wurden, auf mehrere 100.000 Euro. In der Region rund um Alzey waren auch Zuckerrüben- und Maisfelder betroffen. Der Bauern- und Winzerverband forderte deswegen für die betroffenen Landwirte eine Entschädigung vom Land. Das habe man auch schon im vergangenen Jahr getan, sagte der Sprecher damals. Passiert sei aber nichts. Es müsse endlich auch möglich gemacht werden, Krähen zu bejagen.
Schäden können gemeldet werden
Landwirte, die auf ihren Feldern, in den Weinbergen und Plantagen Schäden feststellen können das per Smartphone melden. Das teilte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) Anfang des Jahres mit. Die digitalen Daten werden dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) gemeldet.
Im Extremfall drohe der Totalverlust
Im Schadensfall könne so schneller gehandelt werden, hieß es. Wenn die Krähen erst einmal in einer Plantage angekommen seien, müsse extrem schnell gehandelt werden, betonte Schmitt. "Sonst drohen große Schäden bis hin zum Totalverlust."