Die Unionsfraktion im Bundestag hatte den Antrag eingereicht. Sie wollte, dass der Bestand von Saatkrähen reguliert werden darf - auf deutsch: Die Tiere sollen getötet werden dürfen. Dies lehnte die Mehrheit des Bundestags gegen die Stimmen der Union und der AfD ab.
Die Regierung hatte schon vorher darauf hingewiesen, dass die Vögel durchaus vergrämt werden dürften - unter anderem durch Knallapparate, Ballons, Flatterbänder und dadurch, dass Greifvögel eingesetzt werden.
Saatkrähen sollen in Mainz Schäden von mehreren 100.000 Euro verursacht haben
Andreas Köhr, Sprecher des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., sagte dem SWR, diese Methoden reichten nicht aus. Der Artenschutz für Saatkrähen sei nicht mehr gerechtfertigt. Dazu gebe es in der Region deutlich zu viele von ihnen. Sie würden Obst-, Getreide- und Maisfelder befallen. Obstbauern in Mainz etwa hatten im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von mehreren 100.000 Euro beklagt.
Immer mehr Saatkrähen in Deutschland - aber nicht überall
Ende der 1950er Jahre waren Saatkrähen in Deutschland fast ausgerottet. Deswegen wurden sie unter Artenschutz gestellt. In den letzten Jahren ist die Population aber wieder stark angewachsen. Im gesamten Bundesgebiet gibt es nach Angaben des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) etwa 200.000 Vögel - allerdings ist der Bestand regional sehr unterschiedlich. Während in Mainz die Obstbauern mit den Saatkrähen kämpfen, gilt in Sachsen der Vogel immer noch als bedrohte Art.
Steckbrief Saatkrähe
Saatkrähen gehören zur Familie der Rabenvögel und damit zu den Singvögeln - auch wenn sich ihre rauen, krächzenden Stimmen überhaupt nicht so anhören.
Saatkrähen dürfen nur außerhalb von Vogelschutzgebieten vergrämt werden
Die Stadt Mainz hat in dem Zusammenhang gerade noch einmal darauf hingewiesen, dass Landwirte ihre Obstplantagen in den Stadtteilen Drais oder Finthen durch Schussgeräusche vor den Saatkrähen schützen dürfen. Allerdings ist dies nur außerhalb von Vogelschutzgebieten erlaubt.
Dort könnten die Bauern zum Beispiel Personen beauftragen, mit Schreckschusswaffen über die Plantagen zu gehen, diese bräuchten aber den kleinen Waffenschein. Außerdem sollte jeder abgegebene Schuss mit Ort und Zeit dem Grün- und Umweltamt gemeldet werden. Die Daten würden gebraucht, um Obstplantagen künftig besser vor Krähen schützen zu können.