Wo gibt es Stichwahlen?
Wer darf wählen?
Was muss ich zur Stichwahl mitbringen?
Kann ich auch bei der Stichwahl Briefwahl beantragen?
Wo gibt es Stichwahlen?
In zahlreichen Städten und Gemeinden hat es am Wahlsonntag am 9. Juni keiner der Kandidaten und Kandidatinnen geschafft, die absolute Mehrheit der Stimmen zu bekommen. Überall dort muss jetzt per Stichwahl die endgültige Entscheidung her.
In Mainz beispielsweise haben nur in vier Stadtteilen Ortsvorsteher-Kandidatinnen und Kandidaten auf Anhieb mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen - nämlich in Drais, Lerchenberg, Mombach und Weisenau. In allen anderen Stadtteilen müssen die Menschen am 23. Juni noch einmal an die Urne.
Europa- und Kommunalwahl in der Landeshauptstadt Im Stadtrat in Mainz reicht es nicht mehr für die Ampel
In Mainz wurde am Sonntag ein neuer Stadtrat gewählt. Die Grünen bleiben zwar stärkste Fraktion - es gibt aber keine Mehrheit für die Ampel.
Und auch im rheinhessischen Umland gibt es einige Stichwahlen am 23. Juni. Dort geht es um die endgültige Entscheidung, wer neuer Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister wird. Stichwahlen gibt es zum Beispiel in Waldalgesheim (Kreis Mainz-Bingen), Alsheim, Eppelsheim, Gundheim, Saulheim, Westhofen (alle Kreis Alzey-Worms), Bad Sobernheim und Guldental (Kreis Bad Kreuznach). Die vollständige Übersicht gibt es auf der Seite des Landeswahlleiters RLP. Dort kann man gezielt nach seinem Ort suchen.
Wie wurde in den Städten und Gemeinden gewählt? Kommunalwahl 2024: Ergebnisse und Infos aus der Region Rheinhessen-Nahe
Am Sonntag waren auch die Menschen in Rheinhessen-Nahe zur Europa- und Kommunalwahl aufgerufen. Hier die wichtigsten Infos, die es bis Montagabend gab.
Wer darf wählen?
Hier gilt dasselbe wie für den ersten Wahlgang. Wer vor der Kommunalwahl am 9. Juni eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, darf auch an der Stichwahl teilnehmen.
Das gilt für alle Wahlberechtigten, die drei Monate vor dem Wahltermin in dem jeweiligen Ort gemeldet waren. Für die Stichwahl bedeutet das: Wer bis zum 23. März zugezogen ist, kann an der Stichwahl teilnehmen.
Was muss ich zur Stichwahl mitbringen?
Wie zum ersten Wahlgang sollte man seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer die nicht mehr hat, kann trotzdem wählen gehen. Dann sollte man aber den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich ausweisen zu können.
Kann ich auch bei der Stichwahl Briefwahl beantragen?
Ja, das geht genauso wie beim ersten Wahlgang, unabhängig davon, ob man im ersten Wahlgang auch Briefwahl genutzt hat oder persönlich wählen war. Man braucht dazu die Wahlbenachrichtigung, die schon für die Wahl am 9. Juni verschickt worden war.
Darin war bereits die Frage vermerkt, ob im Fall einer Stichwahl Briefwahlunterlagen zugeschickt werden sollen. Wer das angekreuzt hatte, hat automatisch den Wahlschein mit Stimmzettel und Briefumschlägen zugeschickt bekommen. Jetzt können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen jedoch nicht mehr verschickt, sondern nur noch im zuständigen Briefwahlbüro abgegeben werden. Sie lägen sonst nicht mehr pünktlich vor, so der Landeswahlleiter. Abgeben kann man sie noch bis 18 Uhr am Wahlsonntag.
In Mainz endet die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen der Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher am Freitag, 21. Juni 2024, um 18 Uhr. Dann ist es allerdings nur noch möglich, den Wahlbrief persönlich abzugeben. Das geht bis 18 Uhr am Wahlsonntag im Briefwahlbüro im Stadthaus. Er kann nicht in einem Wahllokal abgegeben werden.
SWR Aktuell - der Morgen in Rheinland-Pfalz Jetzt abonnieren: Newsletter mit RLP-Nachrichten am Morgen
Noch vor dem Frühstück auf Stand sein? Mit dem neuen Newsletter "SWR Aktuell - der Morgen in Rheinland-Pfalz" landen die Top-News und alles Wichtige für den Tag im Mailpostfach.