Die Lebensmittelkontrolleure hatten das Café in Ingelheim im Januar dieses Jahres unter die Lupe genommen. Dabei hatten sie viel Ekliges gefunden.
Verschimmeltes Obst und verdreckte Küchengeräte
Die Kontrolleure entdeckten unter anderem verschimmelte Konfitüre oder, im Lagerraum, Orangen und Birnen voller Schimmel. Außerdem lagerte in dem Café angetrockneter Schinken mit gelblichen Belägen. Auch die Gummidichtung eines Kühlschranks war verschimmelt, Küchengeräte zum Teil fettverdreckt, an der Abzugshaube hingen Spinnweben.
Café in Ingelheim musste kurze Zeit schließen
Nach der Kontrolle wurde eine vorübergehende Betriebsschließung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Mainz erhob Anklage gegen den Café-Inhaber. Er war bereits 2021 und 2023 wegen der gleichen unhygienischen Zustände in der Küche seines Cafés zu Geldstrafen verurteilt worden. Nun musste er sich zum dritten Mal wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht verantworten.
Angeklagter gibt alles zu
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Allerdings sei nicht er daran schuld, sondern seine Mitarbeiter. Sein Versäumnis sei, dass er die Angestellten nicht genügend kontrolliert hätte.
Der 75-Jährige schilderte vor Gericht, dass er das Café in Ingelheim 2018 übernommen habe. Inzwischen sei es ein sozialer Treffpunkt für viele ältere Leute. Er selbst habe nie schlechte Lebensmittel an seine Kunden weitergegeben. Und von den Kunden habe es auch nie Klagen gegeben. Der Café-Besitzer war ohne Anwalt vor Gericht erschienen.
Bewährungsstrafe und persönlicher Rat an Angeklagten
Weil der Mann aus den früheren Geldstrafen offenbar keine Lehre gezogen hatte, verurteilte das Gericht ihn jetzt zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil der Mann vor Gericht alles gestanden und sich reumütig gezeigt hatte.
Der Staatsanwalt richtete in seinem Plädoyer noch ein persönliches Wort an den Angeklagten. Er solle jemanden einstellen, der die Hygiene in dem Café verantwortet. Er selbst scheine die Probleme nicht in den Griff zu bekommen.
"Keiner hier im Gerichtssaal will sie im Gefängnis sehen", so der Staatsanwalt, "wenn Sie die Hygienevorschriften aber wieder nicht einhalten, dann landen Sie doch noch hinter Gittern." Außerdem könnte dem 75-Jährigen dann ein Berufsverbot drohen.
Angeklagter nimmt Urteil reumütig an
Der 75-Jährige nahm das Urteil an und bekräftigte noch einmal, dass er alles tun wolle, um die Hygienevorschriften in seinem Café einzuhalten. "Mir liegt das Café sehr am Herzen, ich will es unbedingt weiterbetreiben", sagte er vor Gericht.
Auch die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil. Damit ist es rechtskräftig.
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