Prozess am Amtsgericht

Geldstrafe für Imbiss in Mainz: Stinkendes Dönerfleisch und verkeimter Salat

Stand
Autor/in
Sabine Steinbrecher
Sabine Steinbrecher ist Reporterin im SWR Studio Mainz
Jürgen Wolff

Der Wirt eines arabischen Lokals in Mainz ist wegen unhygienischer Zustände und vergammelter Lebensmittel verurteilt worden. Den Imbiss darf er trotzdem weiter betreiben.

Das Mainzer Amtsgericht hat den Mann am Freitag zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. In seinem syrisch-arabischen Imbiss gab es eklige Zustände, vergammelte Lebensmittel und Schädlinge. Der Imbiss in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs musste einmal sogar sofort geschlossen werden.

Diese Maßnahme ergriffen die Behörden im Juni 2022. Die Lebensmittelkontrolleure sahen eine extrem dreckige und unangenehm riechende Küche: Aschenbecher voller Kippen auf der Arbeitsfläche, abgelaufenes Fleisch im Lagerraum und Mäusekot auf einer Ablagefläche im Lebensmittelkeller. In den Kühlschrankdichtungen lebten Kakerlaken.

Gesundheitsschädliche Lebensmittel verkauft

Trotz einer vorübergehenden Schließung des Ladens fanden die Kontrolleure bei einer amtlich angeordneten Durchsuchung erneut ekelhafte Zustände vor: übel riechendes Hähnchenfleisch für die Dönerspieße und Taboulé-Salat, in dem man im Labor bedenklich viele Keime fand, die als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Sie hätten zu Übelkeit und Erbrechen führen können.

Für Lebensmittelkontrolleure einer der schlimmsten Betriebe

Der Staatsanwalt zitierte in seinem Plädoyer eine Lebensmittelkontrolleurin mit den Worten: "Das war einer der hygienisch schlechtesten Betriebe, die ich gesehen habe."

Weil der Angeklagte Geld aus dem Verkauf der verdorbenen Speisen eingenommen hat, soll er nach dem Urteil außerdem 4.000 Euro bezahlen.

Angeklagter war gelernter Automechaniker

Der gelernte Automechaniker und spätere Gastwirt hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Er sagte, er sei zum Zeitpunkt dieser Zustände gesundheitlich bedingt zu wenig selbst im Imbiss gewesen, jetzt habe er es wieder im Griff. Weil es bei Kontrollen in den Folgejahren 2023 und 2024 keine Beanstandungen mehr gab, darf der Imbiss geöffnet bleiben.

Das Urteil des Mainzer Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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