Abschiebeflug vor der Bundestagswahl

Aggressiver Flüchtling aus Windesheim wird vorerst nicht abgeschoben

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Ein abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan soll Mitbewohner und Personal einer Flüchtlingsunterkunft in Windesheim angegriffen und bedroht haben. Nach SWR-Informationen wird der 20-Jährige aber vorerst nicht abgeschoben.

Der Landkreis Bad Kreuznach versucht schon seit einiger Zeit, den jungen Mann nach Afghanistan abzuschieben. Der 20-Jährige hat nach Angaben der Landrätin des Kreises Bad Kreuznach, Bettina Dickes (CDU), unter anderem einen Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft in Windesheim attackiert.

Auch dem Personal gegenüber hat er sich immer wieder aggressiv gezeigt. Auch deshalb habe der Kreis zum Schutz des Personals und der Mitbewohner schließlich einen Sicherheitsdienst angeheuert. Das sei in den zehn Jahren, die es die Flüchtlingsunterkunft in Windesheim gibt, noch nie nötig gewesen, so Dickes.

Einen Sicherheitsdienst haben wir bisher nicht gebraucht. Erst seit der 20-Jährige hier lebt.

Dickes: "Die Menschen in Windesheim haben Angst"

Sie habe sich mit aller Kraft beim zuständigen Ministerium in Mainz für eine Abschiebung des Mannes eingesetzt, so Dickes in einem Gespräch mit dem SWR. Das sei aber erfolglos gewesen.

"Die Menschen in Windesheim haben Angst, auch wenn es bisher eine unbegründete Angst ist", sagt Dickes. Der Flüchtling werde rund um die Uhr überwacht, aber nur, wenn er sich in der Unterkunft aufhalte. Außerhalb der Unterkunft sei der Sicherheitsdienst nicht zuständig.

Hilfe bei Bundeskanzler Scholz gesucht

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe für das kommende Wochenende Abschiebeflüge angekündigt, sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Michael Cyfka (CDU), dem SWR. Er ist zuständig für die Flüchtlingsunterkunft in Windesheim. "Wir hatten gehofft, dass der 20-Jährige dabei ist und abgeschoben wird."

Cyfka hatte in dem Zusammenhang in einem Brief an den Bundeskanzler auch ganz konkret um Hilfe gebeten. Das gleiche Schreiben mit derselben Bitte ging auch an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD). Antworten habe er noch nicht bekommen, so Cyfka.

Asylentscheidung kam zu spät für Abschiebeflug

Inzwischen hat das rheinland-pfälzische Integrationsministerium mitgeteilt, dass der Abschiebeflug am Wochenende 22./23. Feb. schon im September 2024 geplant war. Nachdem Anfang Dezember das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden habe, dass der 20-Jährige ausreisepflichtig ist, sei es zu spät gewesen. Das Bundesinnenministerium habe mitgeteilt, die Liste für den Abschiebeflug sei geschlossen. Es könne niemand nachträglich mitgenommen werden.

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Hilferuf bleibt unerhört - Flüchtling bleibt in Windesheim

Beim letzten Abschiebeflug dieser Art im vergangenen August konnten nicht alle Flüchtlinge nach Afghanistan gebracht werden, die dafür vorgesehen waren. Die Bundesländer hatten zuvor die Menschen gemeldet, die abgeschoben werden sollten - in erster Linie die, die straffällig geworden sind.

Von dieser Liste sind laut Medienberichten noch Personen übrig, die jetzt ausgeflogen werden sollen. Wahrscheinlich werden diese nun in dem geplanten Abschiebeflug am Wochenende sein. Nach SWR-Informationen ist der 20-jährige Flüchtling aus Windesheim aber sicher nicht mit dabei.

Keine gute Nachricht, damit bekommen wir das Problem nicht gelöst.

Das sei keine gute Nachricht, sagt Verbandsgemeindebürgermeister Cyfka. Er werde sich nun wieder an den Kreis wenden und darum bitten, die aus seiner Sicht problematische Unterbringung des Mannes in der Unterkunft in Windesheim anderweitig zu lösen.

Bundesinnenministerium äußert sich nicht zu Einzelfall

Das Bundesinnenministerium wollte sich zu dem Einzelfall nicht äußern. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, nach einer Sammelrückführung nach Afghanistan am 30. August 2024 arbeite die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern intensiv daran, erneut eine solche Maßnahme zu ermöglichen. "Die Abschiebemaßnahmen werden durchgeführt, sobald alle rechtlichen, tatsächlichen und logistischen Voraussetzungen dafür gegeben sind." Das hänge von vertraulichen Verhandlungen mit anderen Staaten, Fluggenehmigungen und weiterem ab, erklärte das Bundesministerium. "Sobald diese Voraussetzungen gegeben sind, werden die Maßnahmen durchgeführt."

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SWR