Das Forschungsprojekt trägt den Titel "Sexueller Missbrauch im Bistum Speyer durch katholische Priester, Diakone, Ordensangehörige und Mitarbeitende des Bistums (ab 1946)“.
Vorarbeiten hätten ergeben, dass es in Speyer - wie in anderen deutschen Bistümern - in einer Reihe von kirchlichen, zum Teil von Orden getragenen Einrichtungen zu sexuellen Missbrauchsfällen gekommen sei, teilte das Bistum weiter mit. Die Ergebnisse nutze die Studie als Grundlage.
Sexueller Missbrauch in der Katholischen Kirche Missbrauchsfälle im Bistum Speyer - Kritik an Aufarbeitung
Immer wieder erfährt man von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche - viele liegen weit zurück. Wie stockend die Aufarbeitung läuft, zeigt das Beispiel des Bistums Speyer.
Bistum Speyer: Studie soll Frage nach dem Warum klären
Analysiert wird den Angaben zufolge unter anderem, wie in betroffenen Kirchengemeinden, die Vertreter kirchlicher Einrichtungen, das Ordinariat und die Gläubigen mit Missbrauchsvorwürfen umgingen.
Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf dem Verschweigen und Verharmlosen von Missbrauchsfällen liegen. Wichtige Fragen der Studie seien beispielsweise: "In welchem Maße hatte der Schutz der Priester Vorrang vor dem Schutz der Betroffenen? Welche Rolle spielte das katholische Umfeld bei der Vertuschung von Missbrauchsgeschehen?"
Schließlich soll anhand ausgesuchter Einzelfälle vor allem die Frage geklärt werden, wie und warum der Missbrauch geschehen konnte, vertuscht und totgeschwiegen wurde.
Zwei Studien zu sexuellem Missbrauch im Bistum Speyer
Die Projekt ist auf vier Jahre angelegt. Am Ende ist geplant, der Öffentlichkeit zwei Studien vorzulegen: Eine zu den strukturellen Hintergründen des sexuellen Missbrauchs im Bistum Speyer und eine mit Ergebnissen aus den Einzelfalluntersuchungen.
Geleitet wird die Studie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Sylvia Schraut, Historikerin an der Universität Mannheim. Weitere Mitglieder der Unabhängigen Kommission sind eine Diplom-Psychologin, ein früherer Gerichtspräsident, ein Vertreter des Katholikenrats sowie der Leiter des Betroffenenbeirats und ein von dem Beirat gewähltes Mitglied. Das Bistum übernimmt nach eigenen Angaben die Finanzierung.