Ein Anwohner, der durch den Lärm aus dem Schlaf gerissen wurde, verständigte die Polizei. Die Beamten trafen den Mann noch beim Rasenmähen an. Als sie den Germersheimer ermahnten, zeigte der sich einsichtig und stellte die Arbeiten ein, berichtet die Polizei. Dazu erklärte der Mann, er habe den Rasen noch schnell mähen wollen, bevor er um 7 Uhr zur Arbeit müsse.
Polizei Germersheim: Rasenmähen vor 7 Uhr morgens verboten
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf das Landes - Immissionsschutzgesetz hin. Demnach dürfen Rasenmäher in Wohngebieten frühestens ab 7 Uhr betrieben werden.