"Man muss einfach feststellen, dass das einfach zugenommen hat, dass die Leute nicht kommen", klagt Reinhard Schneider, Obermeister der Friseurinnung Südpfalz/Weinstraße. Es wisse von einigen Friseuren, die deshalb bereits die "No-Show-Gebühr" anwenden oder zumindest überlegen, das zu tun.
Sein Salon mache das bei Stammkundinnen und -kunden in der Regel nicht, so Schneider. Doch er mache auch Ausnahmen: Termine für sehr aufwendige und teure Frisuren, wie beispielsweise Haarverlängerung, bei denen für 500 bis 600 Euro Naturhaare ins Haar gemacht werden. Hier müsse der Kunde bereits im Voraus eine Pauschale zahlen und wenn er dann nicht Kunde zum vereinbarten Termin erscheine, dann sei die eben weg.
Friseur-Obermeister Schneider: "Wir verlangen eine Pauschale vorab"
Und das gelte auch für viele andere Friseursalons an der Weinstraße und in der Südpfalz: Je höher der Betrag ist, umso wahrscheinlicher ist, dass die Friseursalons eine "No-Show-Gebühr" verlangen, so die Erfahrung des Vorsitzenden der Friseurinnung in der Vorderpfalz und weiter: "Sie können davon ausgehen, dass in der Regel die Hälfte des Betrags anfällt."
Und Schneider betont auch: Ob unzuverlässige Kundinnen und Kunden zur Kasse gebeten werden, hängt vor allem von der Kundenbindung ab: Ein Salon, der eine große Stammmkundschaft habe, verzichte in der Regel darauf. "Auch wir drücken ein Auge zu, wenn jemand mal einen Termin verpasst", berichtet Schneider aus seiner Praxis. Wiederhole sich das aber, dann fordere er die Hälfte des Bedienungspreises.
"Der Trend geht dahin, mehr Verlässlichkeit einzufordern"
Vor Corona seien Unpünktlichkeit oder gar nicht zum Termin zu erscheinen in der Pfalz kaum ein Thema gewesen. Aber weil das zugenommen habe, gehe der Trend nun auch dahin, mehr Verlässlichkeit einzufordern. "Und das geht nur übers Geld oder über den Kundenkontakt", sagt Obermeister Reinhard Schneider.
Allerdings sei es rechtlich gar nicht so einfach eine No-Show-Gebühr durchzusetzen. Denn dafür muss ein Vertrag zwischen Kunden und Friseur zustande gekommen sein. Das könne vor Ort im Salon beim Reservieren geschehen, etwa durch eine pauschale Anzahlung.
Achtung: Gebühr für No Show bei Online-Reservierung
Was immer mehr um sich greift, ist aber die Online-Reservierung, bei der automatisch ein Vertrag zustande kommt. Denn wer bei einem Friseur online einen Termin bucht, muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen.
Für viele kleine Friseursalon sei ein Onlinereservierungssystem meist zu aufwendig, so Schneider. Aber: In jeder Stadt in der Vorder- und Südpfalz findet man bereits ein paar Friseure, bei denen man online reservieren kann und die sich die Möglichkeit der "No-Show-Gebühr" in den AGB offen halten.
Auch ein Sternelokal in Ulm dabei Wer nicht absagt, zahlt: Immer mehr Restaurants erheben No-Show-Gebühr
Der Horror für Gastronomen im gehobenen Bereich: Gäste reservieren, man bereitet das Menü zu - und dann bleiben die Tische leer. Dagegen sichern sich immer mehr Lokale ab.
No-Show-Gebühr in der Pfälzer Gastronomie
Ähnliches ist von den Gastronomen in der Pfalz zu hören, so Thomas Langhauser vom Vorstand des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) Rheinland-Pfalz.
Auch er hält die "No-Show-Gebühr" für problematisch. "Das Problem ist, im Hotel buchen Sie ein Zimmer und damit entsteht automatisch ein Vertrag." Wenn Gäste in einem Restaurant aber Plätze à la Carte reservieren, sei das nicht der Fall. Dann sei es rechtlich schwierig, eine Gebühr zu verlangen, wenn die Gäste einfach nicht kommen, so Langhauser.
Bei Menus und Feiern gilt oft No-Show-Gebühr
Anders sieht es aus, wenn man ein Menu reserviert oder etwa - gerade aktuell - Gänse vorbestellt, so der Chef des Klima-Hotels und Restaurants Gutshof Ziegelhütte in Edenkoben (Landkreis Südliche Weinstraße). "Dann ist ein Vertrag zustande gekommen und der verantwortliche Gast muss damit rechnen, dass er eine Gebühr bezahlen muss, wenn die angemeldeten Gäste einfach nicht erscheinen, ohne rechtzeitig abzusagen."
Bei größeren Veranstaltungen sei das ohnehin der Fall, also bei angemeldeten Feiern zu Geburtstagen, Kommunionen, Konfirmationen oder Hochzeiten. Falls die Anmelder da die Gästezahl nicht 24 Stunden vorher nach unten korrigieren, müssten sie in der Regel die Menus für alle angemeldeten Personen bezahlen.
Gebühren in Gastro und Einzelhandel Wenn No-Show oder "Beratungsdiebstahl" Kunden etwas kosten
Einen Tisch im Restaurant reservieren und einfach nicht kommen. Sich im Laden lange beraten lassen und dann nichts kaufen oder online bestellen. Viele Gastronomen und Händler wollen sich das nicht mehr gefallen lassen.
Deidesheimer Hof: "Wir haben uns noch nicht dazu durchgerungen"
Marie-Luise Hahn vom Deidesheimer Hof (Kreis Bad Dürkheim) mit dem Restaurant "Schwarzer Hahn" sagt zur No-Show-Gebühr: "Wir haben uns noch nicht dazu durchgerungen. Ich halte von der Gebühr nicht viel, weil ich glaube, wir verschrecken die Gäste"
Bei größeren Gesellschaften müsse aber alles online reserviert werden. Und hier gilt: Die Gästezahl muss vorher nochmals bestätigt oder korrigiert werden. Das müsse ihr Team auch wegen der Personaleinsatzplanung tun. Bei Großveranstaltungen laufe zudem alles mit Vorkasse, das heißt: Falls von 40 angemeldeten Gästen nur 30 kommen, dann werden dennoch die 40 berechnet, erklärt die Chefin.
Pfalz: Gastronomie klagt über mehr unzuverlässige Gäste
Einige Gourmet-Tempel in der Pfalz - mit und ohne Michelin-Stern - haben aber bereits eine No-Show-Gebühr eingeführt. Denn für sie bedeutet es enorme finanzielle Verluste, wenn Gäste einfach nicht kommen.
Florian Winter vom Ritterhof zur Rose in Burrweiler (Kreis Südliche Weinstraße) sagt, dass der Trend seit etwa eineinhalb Jahren dahin geht, immer kurzfristiger einen Tisch zu reservieren und dann gar nicht zu kommen, ohne abzusagen.
Ritterhof zur Rose: Was bestellt wird, wird bezahlt
Der Restaurant- und Küchenchef hält es inzwischen so: Seine Gäste bekommen eine Resevierungsbestätigungsmail zugeschickt. Sie können auch bis zwei Stunden vor dem Termin noch stornieren. Passiert das nicht, dann müsse der Gast eben einen Teil des Verlusts bezahlen. Denn es seien schon enorme Verluste, die durch das Nicht-Erscheinen der Gäste entstünden. "Deshalb gehen wir auch diesen Weg", so Florian Winter.
Ludwigshafener Gastronom sucht Kompromisse
Aber auch kleinere Gastronomen überlegen, zum neuen Jahr eine Art No-Show-Gebühr einzuführen. Beispielsweise Mario Mayer, Betreiber der Traditionsgaststätte Mayer´s Rheintal in Ludwigshafen Friesenheim. Er beobachtet zunehmend, dass gerade an den Wochenenden bei Aktionsessen und Musikveranstaltungen gerne für größere Gruppen reserviert wird, dann aber deutlich weniger Gäste kommen als angemeldet.
Dabei geht es ihm nicht nur um die Einnahmeverluste, sagt der Gastwirt. "Es ist einfach schade, dass ich dann andere Gäste abweisen muss, weil ja reserviert ist." Mario Mayer ist sich aber noch nicht sicher, ob er direkt eine Gebühr erheben wird. Er prüft gerade auch, ob er Verzehrgutscheine oder Ähnliches einführt, um die Verluste etwas auszugleichen.
DEHOGA: "Es wäre schön, wir bräuchten das nicht"
DEHOGA-Vorstandsmitglied Thomas Langhauser fasst die Diskussion um die No-Show-Gebühr so zusammen: "Es wäre schön, wir bräuchten das nicht." Vor allem durch das Internet seien mehr Menschen zu einer gewissen Verantwortungslosigkeit erzogen worden – nach dem Motto: einfach mal bestellen und dann wieder zurückschicken. Langhauser findet: "Es ist vor allem eine gesellschaftliche Aufgabe, hier wieder ein Umdenken zu erreichen."