"An den Seiten kurz, oben wie immer", sagt ein Kunde im Friseursalon von Sabine Schömann-Kuhnen in Hetzerath (Landkreis Bernkastel-Wittlich). Dann brummt die Maschine, die Haare kommen ab. Der Betrieb läuft wieder ganz normal - anders als im März 2020. Damals schlug die Corona-Pandemie mit voller Härte zu, Schömann-Kuhnen musste ihren Laden zeitweise schließen.
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Eifeler Friseurin soll 15.000 Euro zurückzahlen
Das Problem jetzt vier Jahre nach der Corona-Pandemie: Ein Schreiben, das die Friseurmeisterin von der rheinland-pfälzischen Investitions- und Strukturbank (ISB) bekommen hat. Die Bank fordert 15.000 Euro Corona-Soforthilfen zurück. Das Geld hatte Sabine Schömann-Kuhnen 2020 beantragt, um die Zeit, in der sie nicht öffnen konnte, finanziell zu überbrücken.
Eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung ist nach Angaben der ISB dann erforderlich, wenn der tatsächliche Engpass geringer war als die ausgezahlte Soforthilfe.
Für Schömann-Kuhnen ist nicht nachvollziehbar, dass sie die Corona-Hilfe jetzt zurückzahlen muss. "Die wurde ja von Olaf Scholz - damals Bundesfinanzminister - als Zuschuss versprochen und nicht als Kredit", sagt die Friseurin. "Wenn mir von vornherein klar gewesen wäre, dass ich die Soforthilfe zurückzahlen muss, hätte ich die Hilfe nicht in Anspruch genommen."
Landesinnungsmeister: Rückzahlung "nicht gerecht"
Der Vorsitzende Landesinnungsmeister des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland, Guido Wirtz, kennt die Probleme. Viele Kollegen seien enttäuscht von dem Vorgehen, sagt er. Wirtz betreibt selbst einen Friseursalon in Körperich in der Eifel.
"Ich wollte meinen Betrieb nicht schließen, aber der Staat hat gesagt, ich mache dein Unternehmen zu", sagt er. "Erst zu sagen, du bekommst was und dann im Nachhinein zu sagen: Jetzt darfst du wieder zurückzahlen, weil sich alles anders entwickelt hat. Das finde ich einfach nicht gerecht."
Der Eifeler Friseurmeister schätzte damals im Antrag, dass er drei Monate schließen muss, gab entsprechend Kosten an und bekam ebenfalls 15.000 Euro Soforthilfe. Tatsächlich waren es dann aber nur sechs Wochen, die er geschlossen hatte.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz hat jetzt nachgerechnet. Das Ergebnis: Auch Wirtz muss die gesamte Corona-Hilfe zurückzahlen. Er hat zu viel Geld bekommen.
Geschäfte laufen seit Corona schlechter
Das Problem: Über Monate sind die Geschäfte auch nach den Corona-Lockdowns nicht gut gelaufen - auch wegen der Corona-Maßnahmen, beispielsweise der Abstandsregel, weswegen er weniger Kunden gleichzeitig bedienen konnte. Zudem hätten Menschen Angst vor einer Corona-Infektion gehabt und deswegen den Friseur gemieden.
Die Rückzahlung bringe viele deswegen in Schwierigkeiten. Der Vorsitzende Landesinnungsmeister fordert deswegen ein anderes Vorgehen und Hilfen. "Ich finde, man müsste schauen - vier Jahre nach Corona - wie hat sich das Unternehmen entwickelt. Das sind ja feste Zahlen." Dementsprechend sollten dann die Betriebe unterstützt werden, sagt Wirtz.
Friseurin hat Vertrauen in Politik verloren
Für die Eifeler Friseurin Sabine Schömann-Kuhnen ist jegliches Vertrauen in die Politik dahin. Sie versucht, mit der Situation umzugehen und irgendwie das Geld zurückzuzahlen - notfalls in Raten. "Ich hoffe einfach, dass meine Kollegen und ich das irgendwie hinbekommen und wir unser Geschäft weiterführen können."