Der angeklagte 57-Jährige aus Neustadt vor dem Urteil (Quelle: SWR)

Urteil rechtskräftig

Urteil im Frankenthaler Prozess um getöteten Vater: Viereinhalb Jahre Haft

Stand

Ein Mann aus Neustadt an der Weinstraße ist zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte vor dem Landgericht Frankenthal gestanden, seinen Vater Ende Dezember getötet zu haben.

Das Gericht geht davon aus, dass der 57-Jährige seinen Vater Ende Dezember in dessen Wohnung in Neustadt zunächst gewürgt und ihn danach mit einem Küchenmesser fast vollständig enthauptet hatte. Die Vorsitzende Richterin sagte allerdings, am Ende habe mehr für den Angeklagten gesprochen als gegen ihn.

Er habe die Tat von Anfang an eingeräumt, sei sein Leben lang ein gesetzestreuer Mensch gewesen und habe in einer emotionalen Ausnahmesituation gehandelt, befand die Vorsitzende Richterin.

Gericht in Frankenthal: Sohn wollte Vater Leid ersparen

Er habe seinen kranken, 88-jährigen Vater, der lebensmüde war, zunächst gewürgt, um ihm weitere Schmerzen zu ersparen und ihn dann anschließend mit dem Messer getötet. Der Angeklagte habe das getan, um dem Vater eine lange Leidenszeit als Pflegefall zu ersparen, so die Vorsitzende Richterin. Und weiter: Der Angeklagte sei emotional erschöpft gewesen. Er habe aus einem nachvollziehbaren Gefühl heraus gehandelt. Die Gesellschaft erwarte aber, dass man diese Gefühle unter Kontrolle hat.

Staatsanwältin in Frankenthal: Sohn hatte wohl aus Mitleid getötet

In ihren Plädoyers hatten Anklage und Verteidigung unterschiedlich hohe Haftstrafen für Totschlag in einem minderschweren Fall gefordert. Der Verteidiger plädierte für vier Jahre und zwei Monate. Für den 57-jährigen Angeklagten spreche, dass er ein Geständnis abgelegt hat, nicht vorbestraft ist und bislang ein geordnetes Leben geführt habe.

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Die Staatsanwältin ging ihrem Plädoyer zudem davon aus, dass der Sohn Mitleid mit seinem Vater hatte, weil dieser stark abgebaut hatte, aber sein Leben lang auf Hilfe verzichtet hatte. Möglicherweise sei der Angeklagte auch überfordert gewesen, so die Anklage. Die Staatsanwältin betonte aber auch: Andere hätten in einer vergleichbaren Situation diese Tat nicht so begangen. Sie forderte sechs Jahre und zwei Monate Haft für den 57-jährigen.

Schlusswort: Sohn aus Neustadt bereut zutiefst

Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort: "Ich bereue alles zutiefst. Ich weiß immer noch nicht, was mich zu der Tat gebracht hat." Aber es daure nur einen Augenblick, die Hemmschwelle zu überwinden, so der 57-Jährige und weiter. "Im nächsten Augenblick kannst du nicht aufhören, sonst ist es hinterher schlimmer als vorher."

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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, weil sie die Tat als besonders grausam wertete. Das Gericht hatte im Prozess den Tatvorwurf auf Totschlag verringert. Der Grund: Eine vom Gericht beauftragte Gutachterin geht davon aus, dass der Angeklagte seinen Vater bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Deshalb habe der 88-Jährige zwar Schmerzen erlitten, aber keine zusätzlichen Qualen durch den späteren Einsatz des Messers.

Nach dem Urteil kündigten weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger eine Revision an. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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