Dem 57-jährigen Mann aus Neustadt an der Weinstraße wird vorgeworfen, seinen Vater am 29. Dezember in Neustadt an der Weinstraße umgebracht zu haben. Er soll den 88-Jährigen, der in seinem Bett lag, zunächst gewürgt haben. Danach soll er ihm mit einem Küchenmesser in den Hals geschnitten und dabei nahezu enthauptet haben, so der Vorwurf der Anklage.
Tatverdächtiger hatte sich gestellt Neustadt an der Weinstraße: Sohn soll 88-jährigen Vater getötet haben
Ein 56-Jähriger soll seinem Vater am vergangenen Freitag in Neustadt mit einem Küchenmesser schwere Schnittwunden am Hals zugefügt haben. Der 88-Jährige erstickte.
"Es tut mir unglaublich leid und ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen", sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt. Er wolle Verantwortung für die Tat übernehmen. Allerdings gab er auch an, sich an die Tat nicht erinnern zu können.
Angeklagter pflegte seinen Vater
Warum er seinen Vater umgebracht hat, sagte er bisher nicht. Der Gesundheitszustand seines Vaters habe sich aber in den Wochen vor der Tat immer weiter verschlechtert. Er habe seinen Vater selbst gepflegt.
"Seine Stimmung hat sich schon vor Jahren verfinstert", berichtet auch der Enkel über den Getöteten. Er habe ein Jahr bei seinem Opa gewohnt und habe gesehen, wie der körperlich und geistig stark abgebaut habe. Hilfe von außen habe er abgelehnt.
"Mein Vater hatte keinen Lebenswillen mehr", las der Verteidiger aus einer Erklärung des Angeklagten vor. Der Sohn habe in der Tatnacht immer wieder mit seinem Vater geredet. "Du hast es gleich geschafft", habe er zu ihm gesagt - an mehr könne er sich nicht erinnern.
Er gehe davon aus, dass sein Mandant "zum Messer gegriffen hat, um den Vater zu erlösen", sagte der Verteidiger des Sohns, Steffen Lindberg, dem SWR. Das sei aus einer "Situation der Überforderung" geschehen und nicht aus Grausamkeit.
Laut Obduktion ist der Vater an einer Kombination von Ersticken und Blutverlust gestorben. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal sah in dieser Tat das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an und hatte deshalb zunächst Anklage wegen Mordes erhoben.
Zusätzliches Gutachten: Vater musste nicht leiden
Das Landgericht Frankenthal hat die Anklage geprüft und holte eine zusätzliche Stellungnahme eines Rechtsmediziners ein.
Das Ergebnis: Es sei nicht davon auszugehen, dass "der Vater über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen oder Qualen erleiden musste". Deshalb entschied das Gericht: Der 57-jährige Angeklagte muss sich zunächst nur wegen Totschlags verantworten.
Verteidiger: Verhandlung in Frankenthal wird "eine Tragödie"
Sein Verteidiger Steffen Lindberg will auf jeden Fall erreichen, dass sein Mandant nur wegen Totschlags verurteilt wird. Der Angeklagte habe sich vor der Tat intensiv um seinen Vater gekümmert. "Deshalb passt auch die Annahme, er habe ihn aus Grausamkeit getötet, gar nicht", sagte Lindberg dem SWR.
Die Tat als Mord zu bewerten, werde dem, was wirklich passiert sei, nicht gerecht, so der Rechtsanwalt weiter. Er sei sich sicher, dass die Beweisaufnahme in dem Verfahren mit den Aussagen von Zeugen und Gutachtern eine Tragödie zutage bringen wird.
Mehrere Gutachter anwesend
Neben einem medizinischen Gutachter ist laut Gericht auch ein psychiatrischer Sachverständiger bei der Verhandlung anwesend. Zum möglichen Tatmotiv könne das Gericht sich noch nicht äußern, so eine Sprecherin.
Der zum Tatzeitpunkt 56 Jahre alte Sohn hatte sich kurz nach der Tat der Polizei gestellt und die Tat gestanden. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft.