Wegen Mängel im Richterspruch

Bundesgerichtshof hebt Landauer Urteil im Raserprozess teilweise auf

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Tanja Praschak
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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil vom Landgericht Landau zu einem Unfall mit zwei Toten teilweise aufgehoben. Dabei geht es um einen schweren Verkehrsunfall von 2019, den ein junger Autofahrer durch Rasen verursacht haben soll.

Der junge Autofahrer aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) war mit vier Mitfahrern im Auto im Sommer 2019 auf der Bundesstraße 44 bei Lampertheim (Kreis Bergstraße) unterwegs. Er soll auf regennasser Straße mit Tempo 180 - statt den erlaubten 90 Stundenkilometern - unterwegs gewesen sein, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Zwei junge Mitfahrer starben, einer ist seitdem ein Pflegefall.

Tödlicher Verkehrsunfall B44 Lampertheim Richtung Mannheim Scharhof vor MA-Kirschgartshausen
Der junge Mann hatte 2019 einen schweren Unfall auf der B44 in der Nähe der Stadt Lampertheim in Hessen verursacht. Zwei junge Mitfahrer starben, einer ist seitdem ein Pflegefall.

Gericht: Angeklagter raste rücksichtslos, um zu imponieren

Für die Landauer Richter war in ihrem Urteil klar: Die völlig überhöhte Geschwindigkeit, mit der der Fahranfänger am Unfalltag 2019 auf der B44 unterwegs war, war keineswegs ein Einzelfall. Vielmehr war er ein notorischer Raser. Schon vor dem Unfalltag habe er "das Gaspedal durchgedrückt", um zu imponieren.

Dafür habe die Kammer kein Verständnis, sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteilsspruch: "Das kann ja jeder. Ein Auto mieten und Gas geben. Das ist doch nichts, was imponiert. Rasen auf der Straße ist eine derartige Rücksichtslosigkeit, dass einem die Spucke wegbleibt."

Das Gericht entschied auch, dass der 23-Jährige fünf Jahre lang kein Auto mehr fahren darf. So lange muss er seinen Führerschein abgeben.

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Angeklagter im Gerichtssaal am Landgericht Landau

BGH sieht Mängel am Richterspruch

Nachdem der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landauer Landgerichts eingelegt hatte, sagt der BGH jetzt, dass es Mängel im Richterspruch gibt. So genüge die Beweiswürdigung des Landgerichts "zur inneren Tatseite" in mehrfacher Hinsicht nicht den rechtlichen Anforderungen. Jetzt muss der Fall wieder neu verhandelt und entschieden werden.

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