Das hat das Landgericht Landau auf SWR-Anfrage am Donnerstag bestätigt. Die Jugendkammer hatte den 23-Jährigen aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) am 21. Dezember wegen des tödlichen Unfalls zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt - unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung.
Der junge Mann hatte 2019 einen schweren Unfall auf der B44 in der Nähe der Stadt Lampertheim in Hessen verursacht. Dabei war er laut Staatsanwaltschaft auf regennasser Straße mit Tempo 180 - statt den erlaubten 90 Stundenkilometern - unterwegs, kam von der Straße ab und prallte gegen einen Baum.
Mit dramatischen Folgen: Zwei junge Männer im Alter von 18 und 19 Jahren starben auf der Rückbank, ein dritter Mitfahrer ist seitdem schwer geistig und körperlich behindert. Der heute 23-Jährige hatte damals vom Amtsgericht Frankenthal einen Strafbefehl bekommen, sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe. Der damals 19-Jährige akzeptierte das, eine Gerichtsverhandlung gab es deshalb nicht.
Gericht: Angeklagter raste rücksichtslos, um zu imponieren
Für die Landauer Richter war klar: Die völlig überhöhte Geschwindigkeit, mit der der Fahranfänger am Unfalltag 2019 auf der B44 unterwegs war, war keineswegs ein Einzelfall. Vielmehr war er ein notorischer Raser. Schon vor dem Unfalltag habe er "das Gaspedal durchgedrückt", um zu imponieren.
Dafür habe die Kammer kein Verständnis, sagte der Vorsitzende Richter: "Das kann ja jeder. Ein Auto mieten und Gas geben. Das ist doch nichts, was imponiert. Rasen auf der Straße ist eine derartige Rücksichtslosigkeit, dass einem die Spucke wegbleibt."
Das Gericht entschied auch, dass der 23-Jährige fünf Jahre lang kein Auto mehr fahren darf. So lange muss er seinen Führerschein abgeben.
Videos bewiesen, dass Verurteilter Raser war
Am ersten Prozesstag hatte das Gericht Videoaufnahmen abgespielt, die zeigten, dass der 19-Jährige ein Auto bei anderen Gelegenheiten bewusst so stark beschleunigt hatte, wie nur möglich - etwa bis auf 230 Stundenkilometer außerorts und 120 innerorts.
Die Mutter eines getöteten jungen Mannes hatte die Handyvideos nach dem Tod ihres Sohns geschickt bekommen. Sie hatte auch vor Gericht gesagt, dass der Angeklagte in Bobenheim-Roxheim als notorischer Raser bekannt gewesen sei. Die Mutter war es auch, die dafür sorgte, dass es nun zur Verhandlung kam.
Letztes Wort: Angeklagter wünscht, es hätte ihn damals erwischt
Der Angeklagte ließ vor der Urteilsverkündung seinen Verteidiger für sich sprechen: Er bedaure außerordentlich, was passiert ist und wünschte, es hätte ihn anstelle seiner Freunde erwischt.
Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft
Die Staatsanwältin und die Vertreter der beiden Nebenkläger hatten vor der Urteilsverkündung am Mittwoch eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert. Der Anwalt des Angeklagten hatte für eine Jugendstrafe auf Bewährung plädiert.