Vier Jahre und acht Monate Gefängnis

Landgericht Frankenthal: Lange Haftstrafe nach tödlichen Schlägen in Neustadt

Stand
Autor/in
Janosch Beyer
Porträt von SWR Reporter Janosch Beyer
Nancy Lau
SWR-Autorin Nancy Lau

In Frankenthal ist am Mittwoch das Urteil zu einem tödlichen Angriff auf einen Jobcenter-Mitarbeiter in Neustadt gefallen. Ein 30-Jähriger muss für vier Jahre und acht Monate in Haft und wurde in allen Punkten schuldig gesprochen.

Dem Urteil zufolge hat der 30-jährige Verurteilte einem Mitarbeiter des Jobcenters in Neustadt mehrmals ins Gesicht geschlagen. Zwei Tage nach der Tat in der Nähe des Bahnhofs von Neustadt ist der 57-jährige Jobcenter-Mitarbeiter an einer Hirnblutung gestorben - er litt wohl an einer Erkrankung der Blutgefäße (Angiopathie) und an Leukämie. Von den Krankheiten wusste er aber nichts.

Landgericht Frankenthal: Eine Zufallsbegegnung eskalierte

Laut Gericht hat sich die Tat folgendermaßen ereignet: Der Verurteilte war am Handy und rempelte auf der Straße den 57-Jährigen an. Der beschwerte sich. Daraufhin trat der 30-Jährige ihm in den Rücken und schlug ihm zwei Mal gegen den Kopf.

Kein Geständnis des Angeklagten, dafür aber Kameraaufnahmen und Zeugen

Der Verurteilte muss für vier Jahre und acht Monate in Haft. In der Urteilsbegründung heißt es, dass wohl viele Indizien vorlagen, die den Verurteilten belasten: Es gebe beispielsweise Zeugenaussagen und Kameraaufnahmen von einem Café, das in der Nähe des Jobcenters ist. Für das Gericht ergab sich daraus ein Gesamtbild, das zur Verurteilung führte. In die Strafe wurden auch weitere Taten wie Diebstahl und Sachbeschädigung miteinbezogen. Während der Urteilsbegründung störte der Angeklagte durch Zwischenbemerkungen und verließ zwischenzeitlich den Saal.

Landgericht Frankenthal Prozess Jobcenter
Der Verurteilte (l.) und sein Verteidiger Thomas Dominkovic (r.). haben angekündigt, Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal einlegen zu wollen.

Bei der Urteilsverkündung betonte die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt, dass der Angeklagte zwar nicht den Tod des Opfers beabsichtigte, er aber die Konsequenzen seiner Tat tragen müsse.

Verteidigung will Revision gegen Urteil einlegen

Die Verteidigung hat schon angekündigt, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen. Wie der Verteidiger Thomas Dominkovic mitteilte, werde man mit Anlauf in die Revision gehen. Denn das Urteil sei falsch und die Begründung hake.

Wir werden mit Anlauf in die Revision gehen.

Verteidigung hatte Freispruch für Attacke gefordert

Die Verteidigung plädierte zuvor auf Freispruch und auf eine Gesamtstrafe von neun Monaten für die anderen Straftaten. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt sechs Jahre Haft.

Angeklagter im Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge im Gerichtssaal des Landgerichts Frankenthal (Bildquelle: SWR)
Archivbild vom Prozessauftakt im Mai.

Rechtsgespräch vor Gericht gescheitert

Am Montag hatte das Gericht noch versucht, den Fall mit einem Rechtsgespräch zu lösen. Das entspricht einem Vergleich im Zivilrecht. Nach eigenen Angaben hatte das Gericht vorgeschlagen, gegen ein Geständnis weitere "kleinere" Verfahren einzustellen. Dabei gehe es um Diebstahl, Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung lehnten den Kompromiss aber ab.

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