Anlass dafür ist die erfolgreiche Klage eines Rinderzüchter-Paares aus Flacht im Rhein-Lahn-Kreis. Die beiden Züchter hatten im August vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstritten, dass sie ihre Tiere per Kugelschuss auf der Weide töten dürfen. Der Rhein-Lahn-Kreis hatte ihnen das zunächst verboten und berief sich dabei auf einen Erlass des Umweltministeriums.
Koblenzer Gericht kritisierte Erlass des Umweltministeriums
Darin steht, dass Rinder, die das ganze Jahr über auf einer Weide gehalten werden, vorzugsweise mit einem Bolzenschuss getötet werden sollen. Die Tötung auf einer Weide mit einem Gewehrschuss sei nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Die Rinderzüchter bestanden aber darauf, ihren Zuchtbullen mit einem Kugelschuss zu töten, weil sie das für die tierfreundlichste Schlachtmethode halten und verklagten den Rhein-Lahn-Kreis vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.
Das Gericht gab ihnen Recht und kritisierte im Urteil auch den Erlass des Umweltministeriums: Es gebe keine rechtliche Grundlage dafür, eine der beiden genannten Schlachtmethoden zu bevorzugen.
Ministerium reagiert auf Kritik des Verwaltungsgerichts Koblenz
Zunächst beantragte der Kreis auf Bitten des Umweltministeriums die Berufung, zog den Antrag allerdings wieder zurück. Dadurch ist das Urteil nun seit dem 18. September rechtskräftig.
Das Umweltministerium erklärte auf SWR-Anfrage, es habe das Urteil juristisch geprüft und wolle die darin enthaltene Kritik an seinem Erlass berücksichtigen. Die Vorgaben zu Lebensmittelsicherheit und Waffenrecht sollen aber weiterhin gelten. Das Ministerium teilte mit: "Es wird nun in Kürze lediglich im tierschutzrechtlichen Teil eine Anpassung im Sinne des Urteils des VG Koblenz vorgenommen werden."