Prozess gegen verurteilten Sexualstraftäter am Amtsgericht Cochem

Kreis Cochem-Zell: Mann sprach Kinder an

Auflagen missachtet: Zwei Jahre Haft für vorbestraften Sexualstraftäter

Stand

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter aus dem Kreis Cochem-Zell muss für zwei Jahre ins Gefängnis, weil er sich nicht an Auflagen gehalten hat. Das entschied das Amtsgericht Cochem.

Der Mann war 2013 wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen verurteilt worden. Als er aus dem Gefängnis entlassen wurde, machten ihm das Gericht und die Behörden einige Auflagen. Er sollte eine Therapie machen und sich regelmäßig bei der Polizei und der Bewährungshilfe melden - vor allem aber durfte er keinen Kontakt mehr zu Kindern haben.

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Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Mann diese Auflagen missachtete. Er habe an seinem Wohnort im Kreis Cochem-Zell Kinder von Geflüchteten angesprochen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Wegen der Verstöße gegen die Auflagen verurteilte ihn das Amtsgericht in Cochem zu zwei Jahren Haft. Diese Strafe hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

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Eltern im Kreis Cochem-Zell in Sorge um Kinder

Dass der Mann trotz Kontaktverbots Kinder angesprochen hatte, sorgte in einer kleinen Gemeinde im Kreis Cochem-Zell für Beunruhigung. Eltern in dem Ort machten sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder.

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Der zuständige Ortsbürgermeister sagte dem SWR Anfang Oktober, an ihn hätten sich besorgte Eltern gewandt und um Hilfe gebeten. Er habe den Koblenzer Polizeipräsidenten daraufhin gebeten, die Kinder vor möglichen Übergriffen zu schützen.

Das Thema bekam in der Region auch deshalb viel Beachtung, weil nur wenige Wochen zuvor eine zehnjährige Schülerin in Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße entführt und missbraucht worden war. Das Mädchen wurde auf dem Schulweg in ein Auto gezerrt. Der 61-jährige mutmaßliche Entführer und Sexualstraftäter ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits mehrfach vorbestraft.

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