Vorbestrafter Sexualtäter soll trotz Kontaktverbots Kinder in einem Ort im Kreis Cochem-Zell angesprochen haben. Die Polizei fährt jetzt öfter Streife.

Soll trotz Kontaktverbots Geschenke an Kinder verteilen

Vorbestrafter Sexualstraftäter: Eltern im Kreis Cochem-Zell in Sorge um Kinder

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In einer kleinen Gemeinde im Kreis Cochem-Zell haben Eltern Angst um die Sicherheit ihrer Kinder. Ein vorbestrafter Sexualstraftäter soll demnach trotz Kontaktverbots Kinder angesprochen haben.

Der zuständige Ortsbürgermeister bestätigt einen Bericht des Cochemer Wochenspiegels. Der hatte berichtet, dass der Mann unter anderem an Flüchtlingskinder in dem Ort kleine Geschenke verteilt haben soll.

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Ortsbürgermeister bittet Polizeipräsidenten um Hilfe

Das beunruhige die Eltern in der Gemeinde, sagte der Ortsbürgermeister dem SWR. Sie hätten sich an ihn gewandt und um Hilfe gebeten. Er habe daraufhin den Koblenzer Polizeipräsidenten angeschrieben und ihn gebeten, die Kinder vor möglichen Übergriffen zu schützen und ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Nach der Entführung und dem Missbrauch einer zehnjährigen Schülerin in Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) im September sei die Gemeinde besorgt. Dort wurde auf dem Schulweg ein Mädchen in ein Auto gezerrt, entführt und missbraucht. Der 61-Jährige mutmaßliche Entführer und Sexualstraftäter ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits mehrfach vorbestraft: Nicht nur wegen Sexualstraftaten, sondern auch wegen Körperverletzung und Eigentumsdelikten.

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Die Polizei fährt nach eigenen Angaben jetzt häufiger Streife in dem Ort im Kreis Cochem-Zell. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte dem Mann im Sommer verboten, mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren Kontakt aufzunehmen oder zu verkehren, wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt nach eigenen Angaben, ob der Mann dagegen verstoßen hat.

Amtsgericht Cochem lehnte Antrag auf Haftbefehl ab

In einem anderen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz beim Amtsgericht Cochem einen Haftbefehl beantragt - diesen habe das Gericht abgelehnt, mit der Begründung, es liege kein Haftgrund vor.

Rheinland-Pfalz

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SWR