32 Angehörige der Toten haben nun das Luftfahrtbundesamt verklagt, auf insgesamt 1,2 Millionen Euro. Das Landgericht Braunschweig hat den Eingang der Klage bestätigt.
In früheren Urteilen hatten die Richter stets befunden, dass nicht die Germanwings-Mutter Lufthansa für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten zuständig gewesen sei, sondern die Bundesbehörde als Flugaufsicht.
Co-Pilot aus Montabaur steuerte Passagierflugzeug in Bergmassiv
Am 24. März 2015 hatte der Co-Pilot des Germanwings-Fluges von Barcelona nach Düsseldorf sich über dem südfranzösischen Département Alpes-de-Haute-Provence im Cockpit eingeschlossen, um Suizid zu begehen. Der damals 27 Jahre alte Mann aus Montabaur im Westerwald steuerte das Passagierflugzeug bewusst in einen Berg in den Westalpen, wo die Maschine zerschellte. Bei dem Absturz starben alle 150 Insassen der Maschine, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See im Ruhrgebiet. Auch drei Passagiere aus dem Westerwald waren unter den Toten.

Lufthansa zahlte nach dem Unglück
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits freiwillige Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als so genanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Weitere Klagen gegen die Fluggesellschaft waren abgewiesen worden, am Oberlandesgericht in Hamm und am Landgericht Frankfurt.
Bei bisherigen Klagen am Oberlandesgericht in Hamm und am Landgericht Frankfurt verneinten die Richter die Ansprüche der Hinterbliebenen gegen die Lufthansa. Die medizinische Überwachungspflicht sei Aufgabe des Staates, hatten die Gerichte entschieden. Die bislang erfolglosen Klagen hatten sich gegen die Flugschule der Lufthansa in den USA gerichtet.
Justiz in Frankreich stellte Verfahren ein
Die französische Justiz hatte das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung vergangenes Jahr eingestellt. Das Strafgericht in Marseille kam nach Angaben der Deutschen Presseagentur damals zu dem Ergebnis, niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus absichtlich gegen eine Berg steuern würde, so eine Gerichtssprecherin.
Wann es über die neue Klage zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage ist nach Angaben der Sprecherin dem Bundesamt noch nicht zugestellt.