Die Strafverfolgungsbehörden, so Germano, müssten im Rahmen ihrer Missbrauchs-Ermittlungen erkennen, ob ein im Internet zu sehendes Bild eines Kindes künstlich erstellt wurde oder der Missbrauch echt sei und möglicherweise noch andauere. Das zu erkennen, werde immer schwerer.
Neu ist das Phänomen der KI-generierten Kinderpornografie nicht, wie schon Anfang 2024 Recherchen des SWR-Investigativformats "Vollbild" zeigten. Allerdings, so Germano, habe sich die Qualität von KI erzeugten Bildern verbessert. Innerhalb von Monaten würden diese immer fotorealistischer. Selbst das digitale Bildrauschen, das Digitalfotos auszeichnet, werde künstlich erzeugt. Dadurch wird die Arbeit der Ermittler immer aufwändiger. Und "wenn es das Kind gar nicht gibt, dann suche ich vielleicht nach einem Menschen, der nie existent war und verschwende meine Ressourcen dafür", sagt der LKA-Präsident.
Germano berichtet im dpa-Gespräch von Menschen, die für künstlich erstellte Missbrauchsbilder Fotos ihrer eigenen Kinder nutzen. Die Eltern "überschreiten dann nicht die Schwelle, ihr eigenes Kind zu missbrauchen, tun es dann aber doch digital". Und das Verbreiten von kinderpornografischen KI-Inhalten sei eben auch strafbar, so Germano.
Sechs Menschen in Untersuchungshaft Großer Schlag gegen Kindesmissbrauch im Darknet - Verdächtiger aus RLP
Bei mehreren Durchsuchungen ist Fahndern deutschlandweit ein größerer Schlag gegen Kindesmissbrauch im Darknet gelungen. Auch gegen einen 69-Jährigen aus Rheinland-Pfalz wird ermittelt.
Germano: Der Missbrauch von Kindern und das Verbreiten von Kinderpornografie nimmt in RLP weiter zu
Die Zahl der Missbrauchsfälle als auch die Zahl der verbreiteten kinderpornografischen Inhalte nehme weiter zu, so der Präsident des Landeskriminalamtes, ohne genaue Zahlen zu nennen. 2023 waren rund 2.400 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Herstellung und Besitz kinderpornografischer Inhalte dokumentiert worden. Das war ein Zuwachs von 18,2 Prozent im Vorjahresvergleich. Das Plus resultierte damals den Angaben zufolge vor allem aus einer vermehrten Nutzung von Social Media-Kanälen und aus oft unbedacht von Schülern verbreiteten Bildern. Diese Fälle seien seit Sommer 2024 allerdings zurückgegangen, so Germano. Sie müssen seit einer Novelle des Bundestages nicht mehr zwingend als Straftat eingestuft werden.
Plattformbetreiber müssen kinderpornografische Inhalte zeitnah melden
Seit gut einem Jahr gilt für Plattformbetreiber, dass sie den Behörden kinderpornografische Inhalte zeitnah melden müssen. Geregelt ist das im sogenannten "Digital Service Act". Die Auswirkungen dieser Vorgabe sei jetzt auch spürbar, sagt Germano. Dennoch wäre es wichtig, dass das Bundesinnenministerium nochmal auf die Plattformbetreiber zugehe und sie noch stärker darauf hinweise, dass sie zeitnah melden sollten.