Das Amtsgericht Trier hat einen Mann wegen Cybergrooming und Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Urteil: Nacktbilder von Kindern gefordert

Amtsgericht Trier: Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie

Stand

Ein 31-jähriger Mann bekam ein Jahr und einen Monat Haft auf Bewährung. Das Amtsgericht Trier sah es als erwiesen an, dass er von Mädchen Nacktbilder gefordert hatte.

Der Mann wirkte vor dem Amtsgericht Trier kleinlaut. Er gestand die Taten und hat sich somit erstmals zu den Vorwürfen geäußert.

Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte nicht vorbestraft sei, die Tat mehr als drei Jahre zurückliegt und er laut Auffassung des Gerichts bis zum Prozess täglich mit den Konsequenzen seiner Taten konfrontiert gewesen sei.

Zudem habe er sich bis zur Verhandlung nichts weiter zuschulden kommen lassen und ein vollständiges Geständnis abgelegt. Als Bewährungsauflage muss er sich mit einer psychotherapeutischen Ambulanz in Verbindung setzten.

Herbst 2020: An einem Oktobertag kontaktiert ein Mann aus der Verbandsgemeinde Schweich über den Messengerdienst WhatsApp ein achtjähriges Mädchen.

Laut Staatsanwaltschaft schickte er ihr ein Foto und ein Video seines erigierten Gliedes. Gleichzeitig soll er das Kind aufgefordert haben, ihm Bilder seines nackten Oberkörpers zu schicken. Das Mädchen kam der Aufforderung nicht nach.

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Angeklagter hat erneut ein Kind kontaktiert

Rund neun Monate später - im Juli 2021 - soll der Mann erneut ein Kind kontaktiert haben. Laut Anklageschrift handelt es sich um eine Zwölfjährige, die der Angeklagte über das Videospiel Fortnite kennengelernt hat. Über verschiedene Messengerdienste soll er ihr mehrfach Fotos und Videos seines erigierten Gliedes geschickt haben.

Er soll die Zwölfjährige nicht nur veranlasst haben, ihm zwei Nacktaufnahmen zu schicken, sondern ihr auch noch geschrieben haben, mit ihr Geschlechtsverkehr ausüben zu wollen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des heute 31-jährigen Mannes sollen später zwei kinderpornografische Bilder gefunden worden sein. Was oder wer darauf zu sehen ist, teilte das Gericht nicht mit. Der angeklagte Mann musste sich nun in einem Prozess verantworten. Laut Strafgesetzbuch gibt es für Kinderpornografie eine Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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Fall von Cybergrooming

Bei Fällen wie diesen spricht man unter anderem vom sogenannten Cybergrooming, sagt jugendschutz.net, das Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.

Die Täter würden dabei im Internet gezielt Kinder ansprechen und versuchen, sie zu sexuellen Handlungen zu überreden. Ihre Opfer suchten sie in populären Onlinespielen oder eben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok.

Täter wollen freizügige Fotos

Meist gehe es den Tätern darum, freizügige Fotos der Chatpartner zu erhalten, sie im Videochat zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder sie bei einem realen Treffen sexuell zu missbrauchen. Bilder und heimliche Mitschnitte würden zudem oft als Druckmittel eingesetzt, um an weiteres Material zu kommen.

Cybergrooming gilt als eine Form des sexuellen Missbrauchs und ist in Deutschland strafbar. Wie viele Fälle dieser Art es in der Region Trier bisher gab, konnte das Polizeipräsidium Trier nicht mitteilen.

Jedoch haben Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb, dem Besitz und der Herstellung kinderpornografischer Schriften nach Angaben des Polizeipräsidiums Trier in den vergangenen sechs Jahren enorm zugenommen. Wurden 2018 noch 58 Fälle registriert, seien es 2023 bereits 293 gewesen.

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Immer mehr Meldungen sexualisierter Gewalt

Die Steigerung der Fallzahlen führt das Präsidium hauptsächlich auf eine Zunahme von gemeldeten Verdachtsfällen der US-amerikanischen Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) zurück. Die Kinderschutzorganisation arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden zahlreicher Länder zusammen, um Kinderpornografie zu bekämpfen.

Über die Online-Meldeplattform "CyberTipline" können Menschen kinderpornografische Inhalte melden. Große Internetdienste sind zudem verpflichtet, Meldungen abzusetzen, wenn kinderpornografische Inhalte auf ihren Plattformen hochgeladen werden.

Die dort eingegangenen Informationen werden laut Polizei ausgewertet, Verdachtsfälle würden dann an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

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Zufallsfunde auf den Handys der Kinder

Oftmals seien es aber auch Angehörige, die durch Zufall auf den Geräten der Kinder auf die Kontaktversuche und Nachrichten der Täter aufmerksam werden. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang vor allem Eltern, ihre Kinder für die Gefahren, die im Internet lauern, zu sensibilisieren.

Bei verdächtigen Nachrichten sollte umgehend die Polizei informiert werden. Dort sollten sich Betroffene dann konkret beraten lassen, wie mögliche Bilder und Videos gesichert werden sollten. Das sei wichtig, da man sich je nach Inhalt der Aufnahmen auch selbst strafbar machen könne.

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