Verkehrsschilder "Durchfahrt verboten" stehen an einer Straße. (Symbolbild)

Käufer will Anwohner aussperren

Stadt Zweibrücken: Sperrung von Privatstraße kann verhindert werden

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Helen Roth
Helen Roth
Susanne Kimmel
Bild von Susanne Kimmel, Redakteurin im SWR Studio Kaiserslautern

Die Stadt Zweibrücken will gegen die mögliche Sperrung einer Privatstraße vorgehen. Der neue Eigentümer der Straße könne die Anwohner nicht einfach davon abhalten, auf ihre Grundstücke zu fahren - und das aus mehreren Gründen.

Zumindest für einen Teil der betroffenen Grundstücke kann die Stadt Entwarnung geben. Für sie sei eine sogenannte Baulast eingetragen, erklärt eine Sprecherin. Damit sei für diese Grundstücke die Zufahrt zu den öffentlichen Verkehrsflächen gesichert. Ein privater Investor, der die Privatstraße kürzlich erworben hatte, droht dagegen, das zu unterbinden.

Dazu sagt die Stadt Zweibrücken weiter: "Im Falle einer Sperrung der Straße haben die betroffenen Anwohner einen zivilrechtlichen Anspruch, um die Zufahrt zum öffentlichen Verkehrsraum durchzusetzen". Heiße konkret, sie könnten vor Gericht einen Eilantrag stellen. Außerdem wolle das Bauamt aktiv werden, sollten plötzlich unrechtmäßig Poller in der Siebenpfeifferstraße stehen.

Zweibrücken will zwischen den Parteien vermitteln

Sofern der Investor und die Anwohner zu einem Gespräch bereit wären, will die Stadt nach eigenen Angaben als Vermittler zur Verfügung stehen. Das werde aber keinesfalls in Form einer Rechtsberatung passieren. Eine solche könne man den Anwohnern nicht anbieten. Ganz unabhänig davon haben diese mittlerweile selbst einen Anwalt eingeschaltet.

Eine Anwohnerstraße in Zweibrücken. Autos stehen am Straßenrand, Menschen gehen auf dem Gehweg.
Die Zufahrt zur Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken. Die rote Linie markiert die Stelle, an der die Straße gesperrt werden soll, wenn die Anwohner kein Angebot für den Kauf der Straße vorlegen.

Eine Übernahme der Straße plant die Stadt nicht

Anders als die Anwohner gehofft hatten, will die Stadt den privaten Abschnitt der Siebenpfeifferstraße allerdings nicht übernehmen. Der Bauunternehmer, der das Areal erschlossen hat, habe ihr die Straße bereits 2003 angeboten. Das habe die Verwaltung abgelehnt, weil der damalige Eigentümer keine Informationen zum Zustand der Straße liefern konnte. So habe die Stadt unter anderem Filmaufnahmen und eine Vermessung des Kanals gefordert, um wichtige Standards prüfen zu können.

Die Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken
Ein Investor hat einen Teil der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken ersteigert. Dabei handelt es sich um den rot markierten Teil.

Auch Aneignung hatte Zweibrücken abgelehnt

2020 stand nach Angaben der Stadt auch eine Aneignung der Straße im Raum. Weil diese da aber schon 30 Jahre alt gewesen sei, habe die Stadt auch das abgelehnt. Schlichtweg, weil sie hohe Instandhaltungskosten fürchtete. So könne allein die Sanierung des Kanals rund 180.000 Euro kosten. Generell übernehme die Stadt Privatstraßen nur dann, wenn vor dem Baubeginn ein Vertrag mit dem Bauunternehmer zustande komme - bei der Siebenpfeifferstraße sei das nicht der Fall gewesen.

Ultimatum bis Anfang Mai

Hintergrund des Hin und Hers um die Siebenpfeifferstraße: Der neue Eigentümer, ein Investor aus dem Rheinland, will einen Teil seiner Straße sperren. Die betroffenen Anwohner könnten das nur verhindern, wenn sie im die Straße abkaufen. Dafür will der Investor bis 3. Mai ein Angebot auf dem Tisch haben.

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