Gut 30 Anwohner der Siebenpfeifferstraße in Zweibrücken haben sich am Dienstagabend in einer Hofeinfahrt versammelt, um sich gegenseitig auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen. Schnell wird klar: Ohne rechtlichen Beistand bleiben viele Fragen offen - die Rechtslage ist verzwickt. Das Bauamt der Stadt hat gegenüber Anwohnern bereits unterschiedliche Aussagen gemacht.
Darf der Investor einen Teil der Siebenpfeifferstraße sperren?
Mittelpunkt der Diskussion ist ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Darin steht, dass dieser Teil der Siebenpfeifferstraße den Grundstücken als Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche diene.
Ein Wegerecht oder Überfahrtsrecht sei aber nicht im Grundbuch eingetragen, sagt der Sprecher der Anwohner, Paul Schatke, der seit 2015 Eigentümer eines Hauses in der Straße ist. Wie die Sache nun juristisch zu bewerten sei, wolle er nicht einfach aussitzen, sondern klären lassen. Dazu hat Schatke einen Anwalt mit ins Boot geholt und sich mit anderen Anwohnern zusammengetan, um sich die Anwaltskosten zu teilen.
Anwohner sehen Stadt in der Pflicht
Viele Anwohner sind empört darüber, dass ihre Straße überhaupt an einen privaten Käufer versteigert wurde, weil sie sonst niemand wollte. Gerade einmal 2.500 Euro habe der Privatmann bei einer Auktion in Köln für die kleine Straße bezahlt. "Hätten wir das gewusst, hätten wir uns frühzeitig zusammentun können und zusammengelegt", sagt ein Anwohner. Er fürchtet, dass der Investor nun deutlich mehr Geld für die Straße haben will. Dass die Stadt die Straße nicht wollte, ist für ihn unbegreiflich. Jetzt müsse sie wenigstens eine klare Ansage machen, was passiert, wenn der Investor die Straße wirklich für die Anwohner sperren sollte. Werde die Stadt dann einschreiten, oder es bei der Sperrung belassen?
Teil der Grundstücke wäre theoretisch anders erschließbar
Ein Teil der Anwohner scherzt bereits, dass sie im Notfall ihre Gärten zu Einfahrten umfunktionieren müssten, um von der anderen Seite ihre Häuser zu erreichen. Diese Möglichkeit hätten aber längst nicht alle Anwohner. Anwalt Sebastian Pick will sich nun in die jeweiligen individuellen Sachverhalte einlesen und hofft auf ein Einsehen der Stadt. Optimal wäre, wenn die Stadt die Straße einfach komplett übernehme, ob diese Möglichkeit bestehe, wisse er aber nicht, erklärt Pick.
Investor hat Ultimatum gesetzt
Bis zum 3. Mai erwartet der private Investor ein Kaufangebot der Anwohner, sonst wolle er die Drohung in die Tat umsetzen und die Straße sperren.
Die Stadtverwaltung in Zweibrücken teilte mit, dass sich die betreffende Straße nie in ihrem Besitz befunden hat und vor dem Investor einem Bauunternehmen gehörte. Ob der jetzige Eigentümer wirklich die Straße sperren dürfe, prüfe aktuell das Bauamt. Der Eigentümer selbst war gegenüber dem SWR noch zu keiner Stellungnahme bereit.