Das Gutachten soll nach Angaben des Gerichtes darlegen, ob der Kläger - der Besitzer eines Modehauses in Grünstadt - tatsächlich Geld verliert, weil ein Geschäft im Outlet Zweibrücken häufiger an Sonntagen öffnen darf. Der Kläger muss für die Kosten des Gutachters 15.000 Euro an das OLG in Zweibrücken zahlen, erst dann wird das Gutachten beauftragt. Eine endgültige Entscheidung über die Öffnungszeiten des Zweibrücker Outlets an Sonntagen könnte frühestens im Sommer fallen.
Streitpunkt ist eine Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, nach der das Outlet in Zweibrücken an 16 Sonntagen in den Ferien öffnen darf. Allerdings ist diese Verordnung an den Flugverkehr auf dem benachbarten Flughafen geknüpft. Dort starten und landen seit der Insolvenz 2014 nur noch sehr unregelmäßig und in geringem Ausmaß Flugzeuge - und das sind auch keine großen Passagiermaschinen oder Ferienflieger mehr.
Klage von Einzelhändler gegen Genehmigung für Outlet Zweibrücken
Ist damit auch die Landesverordnung hinfällig? Das möchte der Einzelhändler Steffen Jost aus Grünstadt vom Gericht geklärt haben. Er sieht in den Sonntagsöffnungen einen Wettbewerbsnachteil für seine Bekleidungsgeschäfte. Er hat aber nicht das Land verklagt, sondern die Modemarke Betty Barclay, die einen Store im Outlet in Zweibrücken betreibt. Davon verspricht sich Jost eine größere Chance, den Prozess zu gewinnen.
Allerdings hat das bisher noch nicht funktioniert: Das Landgericht Zweibrücken hatte seine Klage abgewiesen - Jost war daraufhin vor das Oberlandesgericht gezogen. Das verwies die Klage an den Bundesgerichtshof - von dort kam das Verfahren postwendend ohne Entscheidung wieder zurück ans OLG Zweibrücken. Einzelhändler Steffen Jost aus Grünstadt hatte bereits zu Beginn des Rechtsstreits gesagt, er wolle so lange weiter prozessieren, bis es eine Entscheidung gibt. "Wir wollen keinen Kompromiss, sondern für die Zukunft klären lassen, was genehmigungsfähig ist und was nicht."
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