Betrunken und zu viel schnell unterwegs

Urteil nach tödlichem Autounfall bei Ludwigswinkel

Stand
Autor/in
Alexandra Dietz
SWR-Reporterin Alexandra Dietz kuschelt die Orakel vor ihrem großen Einsatz. Vielleicht bringt's ja was!

Im September 2023 hat ein Mann bei Ludwigswinkel in der Südwestpfalz einen schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten verursacht. Das Landgericht Zweibrücken fällt am Freitag das Urteil.

16 Zeugen wurden seit Anfang Dezember vom Landgericht Zweibrücken zum Unfallhergang im September 2023 befragt. Auch die junge Beifahrerin des Unfallverursachers. Sie sollte ihn laut Anklage von einer Party abholen und sei zunächst selbst gefahren. Während der Fahrt soll der Angeschuldigte demnach seine Hand auf den Oberschenkel gelegt haben und ebenso versucht haben, sie zu küssen. Das hab die Frau aber nicht gewollt. Deshalb soll es dann auf der Landstraße zum Fahrerwechsel gekommen sein, obwohl der damals 27-Jährige zu diesem Zeitpunkt laut Anklage betrunken war.

Dann soll der Angeklagte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gerast sein. Demnach soll er seinen hoch motorisierten Sportwagen auf der kurvenreichen und unübersichtlichen Strecke zwischen Lemberg und Ludwigswinkel auf bis zu 230 km/h beschleunigt haben. Kurz darauf sei es dann zu dem Unfall gekommen, bei dem er laut Staatsanwaltschaft zunächst zwei entgegenkommende Autos streifte und dann frontal in einen dritten PKW krachte.

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Zwei Tote und fünf Verletzte wegen überhöhter Geschwindigkeit

Im Laufe der Verhandlung am Landgericht Zweibrücken sollte der Unfallhergang rekonstruiert werden. Nach Aussage des Sachverständigen soll der Tacho bei Einschlag maximal 159 km/h angezeigt haben, auch Daten des Bordcomputers wurden für das Gutachten ausgewertet. In einer lang gezogenen Rechtskurve sind dem Fahrer demnach hintereinander drei Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn entgegengekommen. Das erste Auto war laut Anklage in der Kurve über die Mittellinie gefahren und kam dem Angeklagten auf dessen Fahrbahn entgegen.

Der Mann aus der Südwestpfalz habe dann zunächst seitlich das erste Fahrzeug getroffen und sei dann gegen das zweite ihm entgegenkommende Fahrzeug gestoßen. Anschließend sei er frontal mit dem dritten Auto kollidiert. Die beiden Insassen des dritten Autos, eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann, wurden dabei so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort starben. Weitere fünf Personen, darunter auch die Beifahrerin des Beschuldigten, wurden teilweise schwer verletzt. Auch der Unfallfahrer selbst erlitt schwere Verletzungen.

Urteil: Bewährungsstrafe oder Haft?

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer fünf Jahre Haft und dass der Angeklagte keine neue Fahrerlaubnis bekommen solle - für den Rest seines Lebens. Angeklagt hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotener Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Auch die Nebenklage hat sich dieser Forderung angeschlossen. Die Verteidigung des 28-Jährigen aus der Südwestpfalz plädiert für ihren Mandanten auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren und eine fünfjährige Führerscheinsperre.

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