Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes in Zweibrücken muss Facebook nun den Post des Mannes wieder freischalten und auch sein Profil entsperren. Der Mann aus dem Raum Zweibrücken hatte sich vor knapp drei Jahren im Sozialen Netzwerk über transsexuelle Menschen geäußert. Er soll dort unter anderem geschrieben haben, dass er Transsexuelle als merkwürdige Gestalten betrachte.
Dieser Post soll gegen die Regeln auf dem Sozialen Netzwerk verstoßen haben, sodass Facebook den Beitrag dann gelöscht und auch das Profil des Mannes gesperrt hatte.
Facebook-Post ist laut Oberlandesgericht Zweibrücken nicht strafbar
Strafbar habe der Mann sich mit seinem Post aber nicht gemacht. So hat das Oberlandesgericht jetzt entschieden. Denn er hat in seinem Post beispielsweise niemanden persönlich beleidigt, so der Richter. Hätte der Post persönliche Beschimpfungen oder auch Volksverhetzung beinhaltet, wäre dies strafbar gewesen. Solche Formulierungen zu bewerten sei nicht immer einfach und auch eine Gratwanderung, erklärt der zuständige Richter in Zweibrücken.
Was den Fall nicht einfacher macht: Nach Angaben des Richters gibt es zu Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken auch unterschiedliche Urteile von verschiedenen Oberlandesgerichten in Deutschland.
Facebook-Post könnte noch Bundesgerichtshof beschäftigen
Das letzte Wort in diesem Fall ist möglicherweise aber noch nicht gesprochen. Denn sowohl Facebook als auch der Nutzer könnten gegen das Zweibrücker Urteil nun auch vor den Bundesgerichtshof ziehen.