Bei Kundgebung des "Nationalen Widerstandes"

Nazi-Symbol gezeigt: Amtsgericht Zweibrücken verhängt Bewährungsstrafe

Stand
Autor/in
Jürgen Rademacher
Bild von Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Das Amtsgericht Zweibrücken hat einen 58-Jährigen zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - er hatte im Januar auf einer Demo eine Flagge mit Hakenkreuz gezeigt.

Der 58-Jährige hatte Ende Januar eine Mahnwache des sogenannten "Nationalen Widerstands" in der Zweibrücker Fußgängerzone organisiert. Diese war von den Behörden genehmigt worden - mit der Auflage, dass keine Zeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen gezeigt werden.

Papier mit Hakenkreuzflagge in Zweibrücken gezeigt

Genau das hatte der Mann aber dann nach Ansicht des Gerichtes getan: Er soll bei der Veranstaltung eine Rede gehalten und dabei ein DIN-A4-Papier in die Luft gehalten haben, auf dem die zwischen 1935 und 1945 genutzte Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz zu sehen war.

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Angeklagter soll Nazi-Flagge bewusst gezeigt haben

Laut Anklageschrift soll er das verbotene NS-Symbol bewusst vor vielen Menschen gezeigt haben. Parallel zur Mahnwache der Rechtsextremisten fand in Zweibrücken nämlich auch eine Demokratie-Demonstration statt. Auch Teilnehmer dieser Demo konnten nach Ansicht des Gerichtes die Reichskriegsflagge sehen.

Die Strafe von drei Monaten Haft wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 58-Jährige 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat Berufung eingelegt.

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