Der 58-Jährige hatte Ende Januar eine Mahnwache des sogenannten "Nationalen Widerstands" in der Zweibrücker Fußgängerzone organisiert. Diese war von den Behörden genehmigt worden - mit der Auflage, dass keine Zeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen gezeigt werden.
Papier mit Hakenkreuzflagge in Zweibrücken gezeigt
Genau das hatte der Mann aber dann nach Ansicht des Gerichtes getan: Er soll bei der Veranstaltung eine Rede gehalten und dabei ein DIN-A4-Papier in die Luft gehalten haben, auf dem die zwischen 1935 und 1945 genutzte Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz zu sehen war.
Reichkriegsflagge mit Hakenkreuz in der Fußgängerzone Polizei Zweibrücken ermittelt gegen Rechtsextremisten
In Zweibrücken ermittelt die Polizei gegen Rechtsextremisten. Abseits der großen Demokratie-Kundgebung am Samstag haben Gegendemonstranten einen Zettel mit Hakenkreuz gezeigt.
Angeklagter soll Nazi-Flagge bewusst gezeigt haben
Laut Anklageschrift soll er das verbotene NS-Symbol bewusst vor vielen Menschen gezeigt haben. Parallel zur Mahnwache der Rechtsextremisten fand in Zweibrücken nämlich auch eine Demokratie-Demonstration statt. Auch Teilnehmer dieser Demo konnten nach Ansicht des Gerichtes die Reichskriegsflagge sehen.
Die Strafe von drei Monaten Haft wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 58-Jährige 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat Berufung eingelegt.
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