Unwetter an Pfingsten

Hochwasser in RLP: So funktioniert die Soforthilfe

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Eine finanzielle Soforthilfe sollen Betroffene nach dem Hochwasser an Pfingsten bekommen. Das hat der Ministerrat beschlossen. Das rheinland-pfälzische Innenministerium erklärt, wie das funktioniert.

Wie viel Geld können Betroffene bekommen?

Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden, können eine Soforthilfe beantragen. Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt betragen. Die maximale Grenze liegt bei 3.000 Euro.

Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe den betroffenen Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg Prüm, Trier Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den Städten Trier und Zweibrücken zur Verfügung. Diese Kreise werden das Geld laut Innenministerium an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiterleiten.

Wie kann die Hilfe beantragt werden?

Man muss sich auf der Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) ein Formular herunterladen. Man gibt im Suchfeld den Begriff Soforthilfe ein und kommt dann direkt auf die gewünschte Seite. Den direkten Link gibt es hier. Bei weiteren Informationen kann das Formular heruntergeladen werden.

Das Formular füllt man aus und reicht es dann bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung ein. Die Soforthilfe sollte wirklich auch sehr schnell ausgezahlt werden, betont das Innenministerium.

Gibt es eigentlich bei jedem Unwetter Geld?

Diese Soforthilfen haben zur Bedingung, dass ein Elementarschaden-Ereignis vorliegt. Das ist eine entsprechende Kategorie, in die Fachleute Unwetter einordnen. Das Unwetter muss eine gewisse Größenordnung haben, wie das Ereignis an Pfingsten, bei dem einige Landkreise in der Südwestpfalz oder im Eifelkreis Bitburg-Prüm betroffen waren.

"Da sind eben nicht nur Keller vollgelaufen, sondern ganze Wohnetagen. Und da haben viele Menschen von jetzt auf gleich alles verloren", so das Innenministerium. Solche Soforthilfen habe es auch in der Vergangenheit bereits für derartige Ereignisse gegeben. Auch andere Bundesländer zahlen meist entsprechende Hilfen in solchen Fällen. 

Maximal 3.000 Euro werden ausgezahlt. Reicht es für Menschen, die alles verloren haben?

Es sei nur eine Soforthilfe, zur Linderung der höchsten Not, erklärt das rheinland-pfälzische Innenministerium. "Also um Hotelkosten für eine gewisse Zeit zu bezahlen, weil jemand nicht mehr in seiner Wohnung leben kann, bis die ausgepumpt und gereinigt wurde. Oder um Kleidung zu kaufen, weil die weggeschwemmt wurde und so weiter. Für eine ganz kurzfristige alltägliche Hilfe." Für alles andere, wie die Renovierung der Wohnung oder den Kauf einer neuen Heizung, sei jeder selber verantwortlich, beziehungsweise, seine Versicherung, die für entsprechende Schäden aufkommen muss.

Das Problem, dass nicht jeder eine Elementarschaden-Versicherung besitzt, sei auch dem Innenministerium bewusst. "Das ist eben auch ein Grund, warum unter anderem Rheinland-Pfalz sich derzeit vehement dafür einsetzt, dass jeder Hausbesitzer verpflichtet wird, eine abzuschließen. Denn die großen Unwetter nehmen zu, es kann jeden treffen." Die Diskussion über eine Pflichtversicherung sei in vollem Gang, entscheiden muss das aber der Bund.

Muss das Geld zurückgezahlt werden?

Nein, die Betroffenen können das Geld behalten.

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