- Was ist Wohngeld?
- Wer ist berechtigt?
- Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
- Wie wird die Höhe des Wohngelds festgesetzt?
- Um wie viel wurde das Wohngeld nun erhöht?
- Warum wird das Wohngeld erhöht?
- Wer bezahlt das Wohngeld?
- Wie viele Menschen in RLP bekommen Wohngeld?
- Wo beantragt man Wohngeld?
Was ist Wohngeld?
Wohngeld zahlt der Staat an Menschen, die nicht genug Einkommen für die Miete haben. Um das Geld zu bekommen, müssen Betroffene einen Antrag stellen. Auch Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen, können Wohngeld beantragen.
Es handelt sich beim Wohngeld um einen Zuschuss, der in der Höhe variiert, nicht um eine vollständige Übernahme der Kosten.
Ziel ist es, die Bezieher so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Wohnkosten Bürgergeld beantragen müssen.
Wer ist berechtigt?
Es gibt zwei Arten von Wohngeld: einen Mietzuschuss und einen Lastenzuschuss.
Für den Mietzuschuss sind grundlegend Menschen berechtigt, deren Einkommen nicht reicht, um Miete oder Untermiete zu zahlen. Das können zum Beispiel Rentner sein, Menschen, die für Mindestlohn arbeiten, Selbstständige, Studenten ohne BAföG-Anspruch, Empfänger von Arbeitslosengeld.
Außerdem können Bewohner von Pflegeheimen einen staatlichen Mietzuschuss zu den Wohnkosten bekommen, genauso wie Frauen in Frauenhäusern und Wohnungslose, die in Obdachlosenunterkünften schlafen.
Einen Lastenzuschuss beantragen Haus- oder Wohnungseigentümer, solange sie ihr Eigentum selbst bewohnen und die Kosten dafür aufbringen müssen.
Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Menschen, die gut genug verdienen, um ihre Wohnkosten selbst zu stemmen, bekommen kein Wohngeld.
Menschen, die schon eine andere Form der Sozialleistung bekommen, mit der sie bei den Unterkunftskosten unterstützt werden, haben auch keinen Anspruch. Das ist zum Beispiel der Fall bei:
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Rentnerinnen und Rentnern, die Grundsicherung im Alter bekommen
- Beziehern von Bürgergeld
- BAföG-Empfängern
- Empfängern von Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Andere Bezüge, wie zum Beispiel Kindergeld, haben keine Auswirkungen auf den Wohngeldanspruch. Auch Mieter von Sozialwohnungen können den Antrag stellen.
Ein weiteres Ausschlusskriterium ist hingegen Vermögen. Wer als Alleinstehender mehr als 60.000 Euro auf der hohen Kante hat, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Für jedes weitere Haushaltsmitglied klettert die Grenze 30.000 Euro weiter nach oben.
Wie wird die Höhe des Wohngelds festgesetzt?
Die Berechnung des Wohngeldes hängt laut Wohngeldgesetz von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Zu berücksichtigende Miete oder Belastung
- Gesamteinkommen
Wichtig ist auch, wo man wohnt. Denn je teurer die Mieten in der Region sind, desto höher ist der Maximalbetrag der Bezuschussung. Dafür wurden alle Regionen Deutschlands in eine von sieben Mietstufen gepackt. Stufe 7 ist die teuerste und wird dementsprechend am besten bezuschusst. In Rheinland-Pfalz liegt die Hauptstadt Mainz auf Stufe 6. Auf Stufe 4 folgen die Städte Ingelheim, Ludwigshafen und Nieder-Olm.
Ist man alleinstehend, kann man beispielsweise in Mainz mit bis zu 615 Euro Zuschuss unterstützt werden. In Ludwigshafen wären es höchstens 511 Euro, im kleinen Weinort Enkirch an der Mosel (Stufe 1) 361 Euro.
Für eine vierköpfige Familie wären es in Mainz höchstens 1.035 Euro, in Ludwigshafen 858 Euro und in Enkirch 608 Euro.
Das durchschnittliche Wohngeld pro Haushalt und Monat lag im vergangenen Jahr bei 370 Euro.
Auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es einen Wohngeldrechner, in dem jeder schnell checken kann, ob eventuell ein Anspruch auf Wohngeld existiert.
Um wie viel wurde das Wohngeld nun erhöht?
Am 1. Januar soll das Wohngeld um 15 Prozent angehoben werden. Das entspricht im Durchschnitt 30 Euro pro Monat. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen, wie das Bauministerium in Berlin mitteilte. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Warum wird das Wohngeld erhöht?
Die Höhe des monatlichen Zuschusses wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Nach Angaben von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sei die Erhöhung notwendig, weil die Menschen heute mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs ausgäben.
Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet.
Bundesrat stimmt Reform zu Ab Januar Wohngeld für deutlich mehr Haushalte
Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland können ab Januar erstmals Wohngeld beziehen. Allein in Rheinland-Pfalz erhöht sich die Zahl um mehr als das dreifache.
Wer bezahlt das Wohngeld?
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund zahlen das Wohngeld für die Rheinland-Pfälzer zu gleichen Teilen. Für das Jahr 2023 und das Jahr 2024 stehen jeweils insgesamt rund 220 Millionen Euro zur Verfügung. Das geht aus dem Haushaltsplan des Landes hervor.
Im Jahr 2022 waren es nur rund 70 Millionen Euro. Das liegt daran, dass erst ab Januar 2023 die große Wohngeldreform griff, in deren Folge der Kreis der potentiellen Empfänger deutlich erweitert wurde.
Im Haushaltsplan des Bundes stehen für ganz Deutschland in diesem Jahr 2,15 Milliarden Euro für Wohngeld zur Verfügung.
Im aktuellen Referentenentwurf ist zu lesen, dass durch die Wohngelderhöhung in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich jeweils rund 380 Millionen Euro an Mehrkosten auf Bund und Länder zukommen.
Wie viele Menschen in RLP bekommen Wohngeld?
Zum 1. Januar 2023 gab es eine größere Wohngeldreform. Die Folge: Mehr Geld und mehr Berechtigte. Kommunen in Rheinland-Pfalz berichten, dass daraufhin ein großer Anstieg der Anträge zu beobachten war.
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums erhielten vor der Reform 24.000 Haushalte den Zuschuss. Inzwischen sind es etwa 40.000. Davon bekämen rund 35.700 Haushalte den Mietzuschuss und rund 4.300 Haushalte Lastenzuschuss.
Im Durchschnitt erhält jeder bezuschusste Haushalt laut Finanzministerium aktuell 350 Euro pro Monat.
Allerdings: Nach Angaben der Verbraucherzentrale weisen Schätzungen daraufhin, dass längst nicht jeder, der eigentlich berechtigt wäre, Wohngeld auch beantragt hat.
Bundesweit geht das Bauministerium von 1,9 Millionen Haushalten aus, die im nächsten Jahr Wohngeld erhalten können.
Wo beantragt man Wohngeld?
In den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten in Rheinland-Pfalz sind die jeweiligen Stadtverwaltungen für das Wohngeld verantwortlich, in allen übrigen Gemeinden und Städten sind es die Kreisverwaltungen.
Anträge können online oder in Schriftform eingereicht werden. Vorlagen dazu finden sich auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums.
Zusätzlich zum eigentlichen Antrag muss auch eine Reihe von Nachweisen eingereicht werden, die Aufschluss über die finanzielle Situation geben. Genaue Auskünfte dazu erfragt man am besten bei der zuständigen Behörde.
Seit der Wohngeldreform 2023 hat sich die Bearbeitung der Anträge aufgrund des erhöhten Interesses auf teils mehrere Monate verlängert. Die Zahlung gilt aber rückwirkend ab Eingang des Antrags.
Ist ein Antrag genehmigt, gilt diese Genehmigung in der Regel für ein Jahr. Nach Ablauf des bewilligten Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.