Die Stadt- und Kreisverwaltungen stießen an ihre Kapazitätsgrenzen, heißt es in einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion. "Die für eine zügige Bearbeitung notwendige Personalgewinnung stellt sich landesweit sehr unterschiedlich dar", teilte das Ministerium mit.
Hohe Anforderungen an das Personal
Manchen Wohngeldbehörden sei es schon im ersten Quartal gelungen, ausreichend neues Personal einzustellen. Andere täten sich damit erheblich schwerer, auf einem "angespannten Markt" qualifizierte Leute zu finden. Wenn neue Mitarbeiter da seien, brauche es eine Einarbeitungszeit.
"Die Rechtsmaterie ist in den letzten Jahrzehnten immer komplexer geworden und stellt recht hohe Anforderungen an das neue Personal", schreibt das Ministerium. "Vor diesem Hintergrund sind Bearbeitungsrückstände von mehreren Monaten zu beobachten."
Drei Mal so viele Anträge Wohngeld 2023: Rheinhessische Sozialämter suchen wegen Antragsflut Personal
In Rheinhessen wird eine Verdreifachung der Wohngeld-Anträge erwartet. Trotz mehr Personals wird mit langen Bearbeitungszeiten gerechnet. Die Anträge sollten dennoch schnell gestellt werden.
Hunderttausende zusätzliche Haushalte erhalten Wohngeld
Zentraler Grund für den Anstieg der Anträge ist eine Wohngeldreform, die seit Anfang 2023 gilt. Seitdem können Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland erstmals Wohngeld beziehen. In Rheinland-Pfalz hatten der Städtetag und der Landkreistag Ende 2022 mitgeteilt, mit Verzögerungen bei der Umsetzung der Reform und bei der Bearbeitung von Anträgen zu rechnen.
In den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten im Land sind die jeweiligen Stadtverwaltungen für das Wohngeld verantwortlich, in allen übrigen Gemeinden und Städten sind es die Kreisverwaltungen. Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen helfen, die Wohnkosten tragen zu können. Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu Belastungen von Menschen, die in eigenem Eigentum leben. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich unter anderem nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder der Belastung und dem anrechenbaren Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts.