Die Soforthilfe hatte die Bundesregierung im ersten Corona-Lockdown Anfang 2020 aufgelegt. Sie sollte kleinen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen helfen, die damals in finanzielle Schwierigkeiten gerieten.
Selbstständige erhielten bis zu 9.000 Euro, Kleinbetriebe bis zu 15.000. Wer die erhaltene Soforthilfe nicht oder teilweise benötigt hat, muss das Geld beziehungsweise einen Teil des Geldes zurückzahlen.
Mehr als 8.200 Kleinunternehmen und Selbständige leisten Rückzahlung
Von den insgesamt 60,3 Millionen Euro, die in Rheinland-Pfalz bisher zurückgezahlt wurden, entfallen 34,2 Millionen Euro auf Kleinunternehmen und 26,1 Millionen auf Soloselbstständige. Das ergab eine Anfrage des SWR bei der ISB.
Die Zahlungen erfolgten demnach teils freiwillig und teils auf Aufforderung der Investitions- und Strukturbank. Insgesamt 8.229 kleine Unternehmen und Soloselbstständige im Land haben bislang Rückzahlungen geleistet.
ISB prüft nun alle Empfänger von Soforthilfe
Bislang hat die ISB die Empfänger von Soforthilfe in Rheinland-Pfalz nur stichprobenartig angeschrieben, um zu erfahren, ob sie die Hilfen in vollem Umfang, nur teilweise oder gar nicht benötigt haben. Zu dieser so genannten Selbstprüfung sollen jedoch bald auch alle übrigen Soforthilfe-Empfänger im Land aufgefordert werden. In der Vergangenheit sind auch immer wieder Betrugs-Fälle bekannt geworden, in denen Menschen Corona-Hilfen zu unrecht beantragt haben.
Die umfangreiche Überprüfung der Corona-Soforthilfen wird nach Angaben der ISB voraussichtlich im August starten und in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt werden. Das sei eine Vorgabe des Bundes. Derzeit könne noch keine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie viele Kleinunternehmen und Soloselbstständige im Land die Hilfe noch zurückzahlen müssen. Insgesamt hatte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz rund 69.300 Anträge auf Soforthilfe bewilligt und knapp 543,5 Millionen Euro ausgezahlt.
Rückzahlung innerhalb von vier Wochen
Betroffene Kleinunternehmen und Soloselbstständige erhalten einen Rückgabebescheid von der ISB. Danach haben sie vier Wochen Zeit, das Geld zu überweisen. Laut der Bank haben die Rückzahler auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die auch von vielen genutzt werde.