Der Bruch der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP hat Konsequenzen - am Ende stehen Neuwahlen und damit verbunden ein ziemlich kurzer Bundestagswahlkampf.
Ein bisschen sei es so, als spielten da Amateure gegen Profis, sagt Uwe Wagschal im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Bernhard Seiler. Wagschal ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Freiburg. Große Parteien hätten natürlich einen durchorganisierten, professionellen Apperat von Hauptamtlichen - bei kleinen Parteien liefen viele Parteifunktionen über Ehrenämter oder als Nebentätigkeit. Das gelte erst recht für Kleinstparteien, die aber insgesamt inzwischen rund 10 Prozent der Stimmen abbildeten. Speziell für diese sei auch der Föderalismus eine Herausforderung, denn nicht in allen 16 Bundesländern funktioniere etwa das Aufstellen von Listen identisch.
Einigung auf Wahltermin bringt Beruhigung Papiermangel vor Neuwahl? Das sagt eine Druckerei aus Obersulm
Die Bundeswahlleiterin hat vor einem Papiermangel gewarnt, sollte die Neuwahl bald kommen. Eine Druckerei in Obersulm ist bereit und auch die Briefwahl sollte kein Problem sein.
Bundestagswahl im Februar?
Es sieht so aus, als könnte CDU-Chef Friedrich Merz sich auf Februar als Kompromiss für einen Neuwahl-Termin einlassen. Der Monat hat vier Sonntage: Im Jahr 2025 sind das der 2., der 9., der 16. sowie der 23. Februar - einer der letzten beiden Sonntage könnte der Termin für die nächste Bundestagswahl werden. Darauf deuten Äußerungen von Oppositionsführer und CDU-Chef Merz hin. In einer Sitzung des Fraktionsvorstandes soll der Vorsitzende der Unionsfraktion diesen Vorschlag gemacht haben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will, dass sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich sich mit Merz einigt, damit Scholz dann wohl noch in diesem Jahr die Vertrauensfrage stellen kann.
Wie wird das Verfahren der Vertrauensfrage bis zur möglichen Neuwahl ablaufen?
Schritt 1: Der Bundeskanzler stellt im Bundestag den Antrag nach Artikel 68 Grundgesetz, ihm das Vertrauen auszusprechen. Er kann dies mit einer inhaltlichen Sachfrage verbinden, oder die Vertrauensfrage isoliert stellen.
Schritt 2: Frühestens 48 Stunden nach dem Antrag stimmt der Bundestag über die Vertrauensfrage ab.
Schritt 3: Der Bundeskanzler kann nach einer verlorenen Vertrauensfrage dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
Schritt 4: Der Bundespräsident kann daraufhin den Bundestag auflösen. Er muss es nicht. Über diese Frage muss er innerhalb von 21 Tagen nach der Abstimmung im Bundestag entscheiden. Lehnt er eine Auflösung ab, würde es bei einer Minderheitsregierung bleiben. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, kommt es zu einer Neuwahl.
Schritt 5: Die Wahl zu einem neuen Bundestag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden (Art. 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz). Kanzler Scholz würde auf Ersuchen des Bundespräsidenten geschäftsführend im Amt bleiben, bis ein neuer Bundestag einen neuen Kanzler gewählt hat.