Der Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, sagt, die Wahlorganisation könne die gesetzlichen Fristen einhalten, wenn der Zeitraum von 60 Tagen zwischen Auflösung des Bundestages und Neuwahl eingehalten werde. Jeder zusätzliche Tag helfe dabei, die Wahl vorzubereiten.