2.334 Verdachtsfälle wegen Zweifeln an der Staatsangehörigkeit ukrainischer Flüchtlinge haben die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr gemeldet - bestätigt hat sich der Verdacht aber nur in wenigen Dutzend Fällen. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf die Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Ruben Rupp aus dem Ostalbkreis hervor.
Seit einiger Zeit gibt es Berichte darüber, dass Menschen mit ungarischer Staatsangehörigkeit hierzulande unrechtmäßig einen vorübergehenden Schutzstatus als ukrainische Flüchtlinge beantragen - und damit etwa auch Anspruch auf Bürgergeld hätten. Nun hat sich gezeigt, dass das nur sehr selten der Fall ist.
Migrations-Staatssekretär: Falsche Staatsangehörigkeit "kein Massenphänomen"
Das Ergebnis der Überprüfungen: 61 Personen besaßen lediglich die ungarische Staatsangehörigkeit, 35 hatten eine doppelte Staatsangehörigkeit. "Nach unserem aktuellen Stand handelt es sich derzeit nicht um ein Massenphänomen, wir wollen aber jedem Einzelfall konsequent nachgehen und vor allem auch weniger offensichtliche Fälle aufdecken", betonte Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU). Seit Beginn des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2022 sind dem Papier zufolge 157.138 Geflüchtete aus der Ukraine nach Baden-Württemberg gekommen (Stand: 12. Mai).
Die Ausländerbehörden können seit gut einem Jahr zentral an das Regierungspräsidium Karlsruhe melden, wenn sie Zweifel an der Staatsangehörigkeit von Schutzsuchenden haben. Eine Überprüfung finde dann durch die Behörden in Ungarn und der Ukraine über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt, so das Justizministerium.
![Krieg in der Ukraine (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/Ukrinform) Krieg in der Ukraine](/swraktuell/1713429342029%2Cteaserbild-ukraine-krieg-dossier-100~_v-16x9@2dXS_-b9bac15fe0af001f663131e7814653aed0ad7167.jpg)
Zwei Jahre Krieg Krieg gegen die Ukraine - Ein Dossier
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Angehörige der ungarischen Minderheit in der Ukraine?
In Baden-Württemberg hätten sich seit vergangenem Jahr Personen bei den Ausländerbehörden gemeldet, die sich lediglich auf Ungarisch verständigten und erst kürzlich ausgestellte ukrainische Pässe vorlegten, teilte das Justizministerium weiter mit.
Es sei möglich, dass Angehörige der ungarischen Minderheit in der Ukraine neben einer ukrainischen Staatsangehörigkeit auch die ungarische Staatsangehörigkeit besäßen. "Eine zusätzlich bestehende ungarische Staatsangehörigkeit führt aber zum Ausschluss des Anspruchs auf vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine. Die EU-Freizügigkeit ist hier vorrangig", so das Justizministerium.
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