Sägewerke hatten gegen Land geklagt

Gerichtsurteil: Holzverkauf durch BW-Forstverwaltung verstieß gegen Kartellrecht

Stand

Im Rechtsstreit mehrerer Sägewerke gegen das Land Baden-Württemberg hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Klägern Recht gegeben: Die jahrelange Holzvermarktung war rechtswidrig.

Jahrelang hat die baden-württembergische Forstverwaltung den Verkauf von Rundholz zu weiten Teilen zentral abgewickelt - und dabei gegen Kartellrecht verstoßen. Das entschied am Donnerstag das Oberlandesgericht in Stuttgart. Gegen das Land hatte eine Reihe von Sägewerken gemeinsam geklagt. Ihnen steht dem Grunde nach nun Anspruch auf Schadenersatz zu, wie das Gericht mitteilte. Die Höhe ist noch offen und muss in einem neuen Prozess vor dem Landgericht geklärt werden.

Bundeskartellamt untersagte den Holzverkauf schon 2015

In dem Rechtsstreit geht es um die Rundholzmengen, die das Land zwischen 1978 und 2015 verkaufte. Die baden-württembergische Forstverwaltung vermarktete etwa zwei Drittel des Rundholzes - wie etwa Baumstämme - der Waldflächen im Land zentral. Diese Wälder gehörten zu etwa einem Viertel dem Land, der Rest verteilte sich auf Kommunen und Privatleute.

Unabhängig von der Herkunft wurde für das Holz derselbe Preis verlangt. Das führte zu einer spürbaren Verzerrung des Wettbewerbs. Das Bundeskartellamt hatte die Verkaufspraxis 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft und untersagt. Seitdem gibt es einen Rechtsstreit zu dem Thema - mittlerweile hat das Land die umstrittene Forstverwaltung reformiert.

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