Wegen der Geflügelpest hat der Landkreis Neu-Ulm mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen Geflügelhalter ihre Hühner, Enten, Gänse und andere Geflügeltiere in geschlossenen Ställen halten. Mit der Verfügung zog das Veterinäramt im Neu-Ulmer Landratsamt am Dienstag nach, nachdem die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis bereits am Montag entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen hatten. Das Landratsamt in Ulm hatte damit nach eigenen Angaben auf Fälle von Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, im Kreis Neu-Ulm reagiert. Die Stallpflicht gilt zunächst bis zum 21. Mai.
Hintergrund: Im Kreis Neu-Ulm waren in den vergangenen Tagen mehr als 1.200 tote Möwen gefunden worden. Im Landratsamt gehen die Expertinnen und Experten von einem "hochdynamischen Seuchengeschehen" in der Wildvogelpopulation aus. Die feuchtkalte Witterung trage zum raschen Ausbreiten des Virus bei. Für Geflügel im Alb-Donau-Kreis und im Ulmer Stadtgebiet besteht seit Dienstag Stallpflicht.
1.200 tote Vögel mit Geflügelpest gefunden
Vor allem am Plessenteich und am Ludwigsfelder Baggersee waren verendete Möwen gefunden worden, die mit der Geflügelpest infiziert waren, teilte das Neu-Ulmer Landratsamt mit. Mehr als 1.200 Wildvögel sollen es mittlerweile sein, vor allem Lachmöwen. Einige wurden auch nahe der Donau gefunden, so das Landratsamt weiter.
Alb-Donau-Kreis mit hohem Anteil an Geflügel
Der Alb-Donau-Kreis sei einer der geflügelreichsten Landkreise in Baden-Württemberg, so das Landratsamt. Bei dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus in direkter Nachbarschaft sei Vorsicht geboten. Puten, Hennen, Enten und anderes Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder adäquaten, gegen Wildvögel gesicherten, Bereichen gehalten werden. Wer kranke oder tote Wildvögel findet, sollte den Fund beim Veterinäramt melden und die Vögel auf keinen Fall anfassen.
Geflügelpest - Ansteckung für Menschen unwahrscheinlich
Die Geflügelpest sei hochansteckend und ende für Vögel in der Regel tödlich, so die Behörden. Der Mensch gelte zwar als Überträger des Virus, eine Ansteckung sei aber unwahrscheinlich, in Deutschland sei keine einziger solcher Fall bekannt. Um aber eine Übertragung des Virus zu vermeiden, sollten tote Wildvögel nicht berührt, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden. Singvögel sind von dem Aufruf nicht betroffen.
Geflügelpest nun auch im Kreis Biberach
Am Freitag teilte das Landratsamt Biberach mit, dass Geflügelpest nun auch den Kreis Biberach erreicht habe. Demnach war bei drei verendeten Möwen in Bad Schussenried das Virus nachgewiesen worden. Für Teile des Landkreises hat das Biberacher Landratsamt eine Aufstallungspflicht angeordnet.