Adoptivkinder müssen auf Pflichtanteil verzichten

Erbstreit gegen Ulmer Drogeriechef Müller: Urteil rechtskräftig

Stand

Der Rechtsstreit der drei Adoptivkinder gegen den Ulmer Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau ist beendet: Die Entscheidung des Landgerichts Ulm vom Juli ist jetzt rechtskräftig.

Sie müssen auf ein Millionen-Erbe verzichten: die drei Adoptivkinder des Drogerieketten-Chefs Erwin Müller und seiner Frau aus Ulm. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ist das Urteil des Ulmer Landgerichts von Ende Juli nun rechtskräftig. Das Landgericht hatte die Klage der Adoptivkinder gegen einen Vertrag, in dem sie auf ihren Pflichtteil am Erbe Erwin Müller verzichtet hatten, abgewiesen.

Es ging um 500 Millionen Euro aus dem Müller-Vermögen

In dem Verfahren ging es um 500 Millionen Euro des Ulmer Drogeriemarktunternehmers Erwin Müller. Seine drei erwachsenen Adoptivkinder hatten gegen einen Vertrag geklagt, der bei der Adoption geschlossen wurde und in dem sie auf den Pflichtteil am Erbe verzichtet hatten. Sie behaupteten, der Vertrag sei sittenwidrig. Sie hätten nicht verstanden, was sie da unterschreiben.

Die drei Adoptivkinder von Drogeriechef Erwin Müller und deren Anwalt bei der Verhandlung vor dem Landgericht Ulm.
Die drei Adoptivkinder von Drogeriechef Erwin Müller und deren Anwalt bei der Verhandlung vor dem Landgericht Ulm.

Gericht hatte Klage der Adoptivkinder abgewiesen

Das Ulmer Gerichtgericht sah das anders: Es sei nicht ungewöhnlich, dass ein Erbschaftsverzicht bei einer Erwachsenen-Adoption unterzeichnet werde, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Die Richterin hatte das Argument der Kläger nicht gelten lassen, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Adoptivkinder legten keine Rechtsmittel gegen Urteil ein

Der Anwalt der Adoptierten, Maximilian Ott, hatte nach der Urteilsverkündung zunächst erklärt, Rechtsmittel anzustreben. Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. Denn die Kosten könnten seine Mandanten nicht aufbringen. Letztlich haben sie sich nun doch entschieden, das Urteil nicht anzufechten.

Im Erbschaftsstreit des Ulmer Drogeriemarkt-Unternehmers Erwin Müller will das Landgericht Ulm am Montag seine Entscheidung verkünden. (Archivbild)
Drogeriechef Müller soll den Adoptivkindern ein sorgenfreies Leben versprochen haben. (Archivbild)

Müller versprach Adoptivkindern angeblich ein sorgenfreies Leben

Erwin Müller hatte die drei Bekannten aus dem Allgäu, zwei Brüder und die Ehefrau eines der beiden, adoptiert, als sie schon längst Erwachsene waren. Dabei hatten diese notariell erklärt, auf das Erbe des Unternehmers zu verzichten. Diesen Vertrag von 2015 hatten sie angefochten.

"Es soll euch an nichts fehlen. Geld spielt keine Rolle", soll der Drogeriemarkt-König bei der Adoption gesagt und den drei großzügige Schenkungen in Aussicht gestellt haben. Dabei ging es um eine Finca auf Mallorca, die Übertragung eines Schießzentrums und eine Jagdpacht auf Lebenszeit - wobei alle mutmaßlichen Versprechungen nicht Teil des Vertrages waren.

Zugesagte Schenkungen blieben aus

Später seien die vielen versprochenen Schenkungen ausgeblieben, schilderten die Kläger. Erhalten hätten die drei letztendlich eine Schenkung von 400.000 Euro alle zehn Jahre.  

Grund der Adoptionen soll gewesen sein, dass sich damit innerfamiliäre Ansprüche auf das Erbe rechtlich verschoben hätten. Einziger möglicherweise Benachteiligter der Adoption könnte Müllers leiblicher Sohn sein. Dessen Erbteil könnte sich durch die Adoption verringern. Doch der, so das Gericht, hatte nicht gegen den Vertrag geklagt.

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