Sechs Jahre muss ein 68-Jähriger in Gefängnis, verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs. Der Mann aus dem Altkreis Ehingen hatte als Tagesvater drei Kinder einer Familie betreut. Die beiden Schwestern, heute acht und 13 Jahre alt, soll er zwischen 2020 und 2024 in seiner Wohnung mehrfach missbraucht haben.
Sechs Jahre Haft für Tagesvater
Die Einzelstrafen für die zahlreichen Taten, darunter drei Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch und 81 Fälle von sexuellem Missbrauch, sowie dem Zeigen von pornografischen Fotos und Videos fasste das Gericht in der Gesamtstrafe von sechs Jahren zusammen.
Auswirkungen auf das Urteil hatte das Verhalten des Angeklagten nach seiner ersten Vernehmung, so der Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Der 68-Jährige hatte die Taten gestanden und sich schriftlich entschuldigt. Das Geständnis war von Einsicht und Reue geprägt, so der Richter.
Außerdem soll der 68-Jährige den Opfern Schmerzensgeld zahlen, an die ältere der beiden Schwestern 20.000 Euro, an die jüngere 30.000 Euro. Der Angeklagte hatte dem bereits vor dem Urteil zugestimmt und eine Anzahlung geleistet.
Kinder nannten Tagesvater "Opa"
Zunächst hatte die Ehefrau des Verurteilten als Tagesmutter in ihrer eigenen Wohnung die drei Geschwister von frühester Kindheit an betreut. Sie war auf Minijob-Basis angestellt. Seit ihr Mann in Rente war, half er mit und übernahm später den Job ganz. Das Paar und die Familie hatten ein enges Verhältnis, betonte der Richter. Die beiden wurden in der Familie der Opfer "Oma" und "Opa" genannt.
Es habe ein Urvertrauen gegeben, das der 68-Jährige missbraucht habe. Zunächst habe er die ältere Schwester über mehrere Jahre missbraucht. Als diese sich seinen Handlungen entzog, habe er die Jüngere missbraucht. Die sexuell motivierten Handlungen hätten an Intensität zugenommen. Er habe auch versucht, mit dem damals siebenjährigen Kind Geschlechtsverkehr zu haben. Diese hatte sich Anfang des Jahres ihrem Vater anvertraut.
Im Prozess kam auch zur Sprache, dass das Kind, inzwischen acht Jahre alt, an einer postraumatischen Belastungsstörung leidet. Das Mädchen ist in psychotherapeutischer Behandlung.
Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel ein
Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger hatte am vorletzten Prozesstag eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Gegen das Urteil werde er keine Rechtsmittel einlegen, sagte er dem SWR nach der Urteilsverkündung. Die Eltern der Opfer traten als Nebenkläger auf, waren am Dienstag aber nicht anwesend. Ihre Rechtsanwältin kommentierte das Urteil nicht. Auch ist noch unklar, ob die Verteidigung in Revision gehen wird. Sie hatte auf fünf Jahre Haft plädiert.