Der Fall des getöteten knapp zwei Jahre alten Jungen aus Bopfingen (Ostalbkreis) wird seit Freitag neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Ellwangen aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen.
Der Angeklagte wollte sich zum Auftakt am Freitagvormittag nicht äußern. Der Prozess musste kurz nach dem Beginn abgebrochen werden, weil sich der Richter zunehmend krank fühlte. Die Mutter des getöteten Jungen soll am Montag vernommen werden.
Nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat, will die Staatsanwaltschaft nun eine Verurteilung wegen Mordes erreichen, so Staatsanwalt Patrick Schmidt:
Grausamer Tod des Kindes sorgte bundesweit für Schlagzeilen
Der grausame Tod des Jungen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Lebensgefährte der Mutter soll das Kind im September und Oktober 2021 immer wieder gequält und schwer verletzt haben. Die Mutter hatte den damals 33-Jährigen mit der Betreuung des Jungen und weiterer vier Geschwister oft allein gelassen. Enthemmt durch Alkohol soll er zugeschlagen und das Kind auch gebissen haben.
Am 21. Oktober 2021 kam der schwer verletzte Junge nach einem Notruf ins Krankenhaus. Ärzte versuchten noch, ihn zu retten. Doch der Junge starb an den Folgen von Tritten in den Bauch, wie die Obduktion zeigte. Gerichtsmediziner belegten später im Prozess, dass der Körper des Jungen von Bisswunden und stumpfen Verletzungen übersät war.
14 Jahre Haft im ersten Prozess
Im Prozess vor dem Landgericht Ellwangen wurde der Lebensgefährte der Mutter im Mai 2022 zu 14 Jahren Haft verurteilt, wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nicht wegen Mordes, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie hatte für eine lebenslange Haft plädiert. Doch das Gericht hatte keine Mordmerkmale gesehen. Die Staatsanwaltschaft legte deshalb Revision ein.
Bundesgerichtshof: frühere Misshandlungen müssen berücksichtigt werden
Laut Bundesgerichtshof wurden frühere Misshandlungen des Kindes bei der Gesamtbetrachtung des Falls nicht ausreichend berücksichtigt. Der Angeklagte aus dem bayerischen Landkreis Ansbach habe das Kleinkind über Wochen regelmäßig malträtiert. Die Strafkammer hätte die Gleichgültigkeit gegenüber dem Kind über einen langen Zeitraum in Bezug zum tödlichen Tritt setzen müssen, heißt es in der BGH-Entscheidung.
Der Fall wird seit Freitag vor der zweiten Strafkammer am Landgericht Ellwangen von anderen Richtern verhandelt. Ein Urteil könnte Ende Februar fallen.
Mutter des Zweijährigen aus Bopfingen ebenfalls verurteilt
Die Mutter des Jungen war im November 2022 vom Landgericht Ellwangen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte das Kleinkind über Tage und Wochen geschlagen und misshandelt habe, aber sie habe nichts dagegen getan, hieß es damals zur Begründung. Dieses Urteil ist rechtskräftig.