Der Angeklagte, der in den Gerichtssaal geführt wird soll den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin zu Tode misshandelt haben.

Bundesgerichtshof Karlsruhe hebt Urteil auf

Fall um getöteten Zweijährigen aus Bopfingen wird neu aufgerollt

Stand

Der Fall um die Tötung eines Kleinkindes in Bopfingen wird neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hat das Urteil gegen den Lebensgefährten der Mutter aufgehoben.

Das Schicksal des Zweijährigen aus Bopfingen (Ostalbkreis) hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Er war im Herbst 2021 so schwer misshandelt worden, dass er starb. Das Landgericht Ellwangen verurteilte vor gut einem Jahr den damals 33-jährigen Lebensgefährten der Mutter zu 14 Jahren Haft wegen Totschlags. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Revision.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt. Nach dem Urteil ging sie in Revision und bekam am Mittwoch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Recht. Das Landgericht Ellwangen muss den Fall neu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Das berichtete zuvor die Schwäbische Post.

Der Fall werde dann von einer anderen Strafkammer verhandelt, bestätigte Heiko Baumeister, Sprecher des Landgerichts Ellwangen. Dies sei das reguläre Verfahren. Mehr könne er momentan dazu nicht sagen, man warte auf das schriftliche Urteil aus Karlsruhe. Er geht davon aus, dass der neue Prozess noch in diesem Jahr in Ellwangen beginnt.

Bundesgerichtshof weist Revision der Verteidiung ab

Damit ist das Urteil gegen den 33-Jährigen, der weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, noch immer nicht rechtskräftig. Auch seine Verteidigerin hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, der Antrag wurde vom Bundesgerichtshof als "unbegründet" verworfen.

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Die Haftstrafe gegen die Mutter des Zweijährigen ist rechtskräftig. Sie war in Berufung gegangen - die hatte sie jedoch bei einer Verhandlung im Mai wieder zurückgenommen. Im November 2022 hatte das Landgericht Ellwangen die 37-Jährige zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie ihr Kind nicht vor den Misshandlungen geschützt hatte.

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