Familie lebte zuvor im Kreis Schwäbisch Hall

Haftstrafe gegen Mutter aus Bopfingen rechtskräftig

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Die Haftstrafe gegen eine Mutter aus Bopfingen wegen des gewaltsamen Todes ihres zweijährigen Sohnes ist rechtskräftig. Die Familie lebte früher im Kreis Schwäbisch Hall.

Das Urteil gegen die Mutter eines getöteten zweijährigen Jungen aus Bopfingen (Ostalbkreis) ist rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichts Ellwangen mitteilte, hat die Frau ihre Berufung bei der Verhandlung am Donnerstag zurückgenommen. Die Frau war im November 2022 wegen Misshandlung durch Unterlassen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Vor dem Umzug nach Bopfingen hatte die Familie im Kreis Schwäbisch Hall gewohnt und war dort vom Jugendamt betreut worden.

Lebensgefährte zu 14 Jahren Haft verurteilt

Der Lebensgefährte der Frau hatte das Kind über Tage und Wochen zu Tode misshandelt. Der Mann ist bereits zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

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SWR

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