Das Urteil gegen die Mutter eines getöteten zweijährigen Jungen aus Bopfingen (Ostalbkreis) ist rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichts Ellwangen mitteilte, hat die Frau ihre Berufung bei der Verhandlung am Donnerstag zurückgenommen. Die Frau war im November 2022 wegen Misshandlung durch Unterlassen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Vor dem Umzug nach Bopfingen hatte die Familie im Kreis Schwäbisch Hall gewohnt und war dort vom Jugendamt betreut worden.
Lebensgefährte zu 14 Jahren Haft verurteilt
Der Lebensgefährte der Frau hatte das Kind über Tage und Wochen zu Tode misshandelt. Der Mann ist bereits zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.