Am Freitag ist am Landgericht Ulm der Prozess gegen den Neu-Ulmer Magier Florian Zimmer fortgesetzt worden. Johannes Meyer, ein Freund des Klägers, hat als weiterer Zeuge ausgesagt und bestätigte den Handschlagdeal auf dem Richtfest des Florian-Zimmer-Theaters vor zwei Jahren. In dem Zivilprozess geht es um eine Klage des Münchner Eventmanagers Michael Ecker. Er verlangt 250.000 Euro an Provisionszahlungen, die der Magier ihm angeblich versprochen hatte. Florian Zimmer weist die Forderungen zurück.
Aufgeheizte Stimmung im Saal des Ulmer Landgerichts
Schon innerhalb der ersten Viertelstunde heizt sich die Stimmung im Saal auf: Kläger Michael Ecker liefert sich einen kurzen Schlagabtausch mit der Gegenseite. Grund dafür sind Undurchsichtigkeiten bei der Historie der Meldeadresse des Zeugen. Der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt droht dem Eventmanager Ecker, er müsse den Saal verlassen, wenn er sich weiterhin so aufführe. Etwas mehr als 20 Zuschauer und Zuschauerinnen sind gekommen, die meisten von ihnen bleiben die drei Stunden Verhandlungsdauer da.
Der geladene Zeuge Johannes Meyer ist seit über 20 Jahren ein Freund Eckers und hat mit ihm eine Zeit lang zusammen gewohnt. Er besitzt außerdem bis heute eine Generalvollmacht von Ecker. Gute 90 Minuten steht Meyer Rede und Antwort und schildert ausführlich seine Sicht auf das Geschehen. Er erzählt, solche Provisionsgeschäfte würden überwiegend per Handschlag besiegelt, schriftliches Festhalten sei eher selten. So will es der 43-Jährige auch auf dem Richtfest des Florian-Zimmer-Theaters 2021 wahrgenommen haben. Dort wurde laut Meyer eine Provision von zehn Prozent für Geld und fünf für Freiwaren vereinbart.
Einvernehmliche Einigung zwischen Zimmer und Ecker nicht in Sicht
Immer wieder fällt Ecker der Gegenseite ins Wort und versucht, seine Sicht auf die Dinge klar zu machen. "Das war die erste Verwarnung, Es gibt vielleicht auch eine zweite Verwarnung, aber eine dritte gibt es ganz sicher nicht", entgegnet Richter Schmidt dem Eventmanager Ecker. Auch Florian Zimmer wird zwischendrin laut und deutlich. "Das ist gelogen!", sagt er über die Aussage des Zeugen. Den Deal habe es nie gegeben. Er verweist auf neues Videomaterial. Das soll beweisen, dass der Handschlagdeal nicht stattgefunden habe. Diese Videos wurden zuvor als Anträge der Gegenseite eingereicht - angeschaut werden sie vom Vorsitzenden Schmidt nicht. Auch weitere Gäste des Richtfestes, darunter der Vater von Zimmer, werden nicht vernommen. Für den Richter sei dies "nicht entscheidungserheblich", weil die Situation um den Provisions-Deal damit nicht aufgeklärt werde.
Eine einvernehmliche Einigung der beiden ehemaligen Freunde wird es vermutlich nicht mehr geben. Am Freitag, den 16. Juni, will das Gericht ein Urteil verkünden.