Schilder am Gebäude des Landgerichts Hechingen

Fühlte sich der Angeklagte gedemütigt?

Fünf Jahre Gefängnis für Messerangriff nach einem "Pinkel-Video"

Stand

Während er schlief, hatte sein Kumpel ihm ins Gesicht uriniert. Er stach den Kumpel deswegen auf offener Straße nieder. Dafür wurde der Mann jetzt in Hechingen verurteilt.

Fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung - so lautet das Urteil des Hechinger Landgerichts gegen den Mann. Er soll im Juli 2023 mehrfach auf einen 22-Jährigen eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Der Auslöser: ein Video. Auf dem ist zu sehen, wie der Angeklagte offensichtlich ziemlich betrunken schläft. Dabei pinkelt ihm sein späteres Opfer ins Gesicht. Das Video machte anschließend im Freundeskreis der beiden Männer die Runde.

Motiv: Rache?

Das konnte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen - so vermutet es das Gericht. Die Richter räumten ein, dass sie die Erniedrigung durch das Video nachvollziehen könnten. Selbstjustiz würde das jedoch nicht rechtfertigen, so der Vorsitzende Richter.

Auch ein zweiter Mann wurde vom Landgericht verurteilt. Er soll den Hauptangeklagten zum Tatort gefahren und ihn nach dem Angriff wieder mitgenommen haben. Wegen Beihilfe zur Körperverletzung und wegen schwerer Körperverletzung wurde der Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Anklagepunkt der schweren Körperverletzung stammt aus einem anderen Vorfall. Das Urteil fasst beide Anklagepunkte zusammen.

Schwieriges Verfahren

In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, dass er dieses Verfahren durchaus problematisch fand. Nicht nur die beiden Angeklagten hatten eine Aussage verweigert, auch das Opfer selbst sitzt wegen einer anderen Straftat in Haft. Alle Beteiligten hätten sich der Polizei und dem Gericht gegenüber wenig kooperativ gezeigt. Zeugen seien nicht erschienen oder konnten sich nicht erinnern.

Ermahnungen auch an die Zuschauer

Auch an die Besucher des Gerichts wandte sich der Richter. Der Verhandlungssaal, gefüllt mit Freunden und Familien von Tätern und Opfer, sei kein Ort um Videos zu drehen, die man dann "so schnell wie möglich online stellen kann", so der Richter. Mehrfach hatte er die Zuschauer während des Verfahrens ermahnen müssen. Auch im Gerichtssaal fiel einer der Besucher auf, als er sich kurz vor dem Urteilsspruch vermutlich eine Bierdose öffnete.

Angeklagter flüchtete nach Paris

Da der Hauptangeklagte bereits in Haft ist, wird er seine Freiheitsstrafe von fünf Jahren komplett absitzen müssen. Nach der Tat im vergangenen Sommer hatte er sich laut Staatsanwaltschaft nach Frankreich abgesetzt. In einem Pariser Vorort kam ihm die Polizei auf die Spur. Fast zwei Wochen nach der Tat nahm sie ihn dort fest. Anschließend wurde er für diesen Prozess nach Deutschland ausgeliefert.

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