Fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung - so lautet das Urteil des Hechinger Landgerichts gegen den Mann. Er soll im Juli 2023 mehrfach auf einen 22-Jährigen eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Der Auslöser: ein Video. Auf dem ist zu sehen, wie der Angeklagte offensichtlich ziemlich betrunken schläft. Dabei pinkelt ihm sein späteres Opfer ins Gesicht. Das Video machte anschließend im Freundeskreis der beiden Männer die Runde.
Motiv: Rache?
Das konnte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen - so vermutet es das Gericht. Die Richter räumten ein, dass sie die Erniedrigung durch das Video nachvollziehen könnten. Selbstjustiz würde das jedoch nicht rechtfertigen, so der Vorsitzende Richter.
Auch ein zweiter Mann wurde vom Landgericht verurteilt. Er soll den Hauptangeklagten zum Tatort gefahren und ihn nach dem Angriff wieder mitgenommen haben. Wegen Beihilfe zur Körperverletzung und wegen schwerer Körperverletzung wurde der Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Anklagepunkt der schweren Körperverletzung stammt aus einem anderen Vorfall. Das Urteil fasst beide Anklagepunkte zusammen.
Schwieriges Verfahren
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, dass er dieses Verfahren durchaus problematisch fand. Nicht nur die beiden Angeklagten hatten eine Aussage verweigert, auch das Opfer selbst sitzt wegen einer anderen Straftat in Haft. Alle Beteiligten hätten sich der Polizei und dem Gericht gegenüber wenig kooperativ gezeigt. Zeugen seien nicht erschienen oder konnten sich nicht erinnern.
Ermahnungen auch an die Zuschauer
Auch an die Besucher des Gerichts wandte sich der Richter. Der Verhandlungssaal, gefüllt mit Freunden und Familien von Tätern und Opfer, sei kein Ort um Videos zu drehen, die man dann "so schnell wie möglich online stellen kann", so der Richter. Mehrfach hatte er die Zuschauer während des Verfahrens ermahnen müssen. Auch im Gerichtssaal fiel einer der Besucher auf, als er sich kurz vor dem Urteilsspruch vermutlich eine Bierdose öffnete.
Angeklagter flüchtete nach Paris
Da der Hauptangeklagte bereits in Haft ist, wird er seine Freiheitsstrafe von fünf Jahren komplett absitzen müssen. Nach der Tat im vergangenen Sommer hatte er sich laut Staatsanwaltschaft nach Frankreich abgesetzt. In einem Pariser Vorort kam ihm die Polizei auf die Spur. Fast zwei Wochen nach der Tat nahm sie ihn dort fest. Anschließend wurde er für diesen Prozess nach Deutschland ausgeliefert.
Messerangriff aus Rache Landgericht Hechingen: Mann greift 22-Jährigen wegen "Pinkel-Aktion" mit Messer an
Ein Mann soll auf einen anderen mit einem Messer mehrfach eingestochen haben. Der mögliche Hintergrund: Rache. Das Opfer soll den Angeklagten angepinkelt haben, als dieser schlief.
Skurrile Verbindung zu anderem Fall: Bekamen Zeugen keine Vorladungen?
Die meisten der geladenen Zeugen, die angehört werden sollten, wohnen im Kreis Sigmaringen. Dort machte kürzlich ein Postbote auf sich aufmerksam, der Briefe unterschlagen haben soll. Dadurch könnten einige Zeugen möglicherweise keine Vorladung erhalten haben. Normalerweise droht Zeugen, die nicht zum Gerichtstermin erscheinen, eine Strafe. In diesem Fall ist die Sache wahrscheinlich anders.
Staatsanwaltschaft ermittelt Postbote soll im Kreis Sigmaringen tausende Briefe unterschlagen haben
Er soll daheim säckeweise Briefe gehortet haben: Ein Briefträger wird verdächtigt, im Kreis Sigmaringen mehrere tausend Briefe nicht zugestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.