Das Schöffengericht Reutlingen sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Musik- und Geografielehrer am Bildungszentrum Nord eine Schülerin 19-mal sexuell missbraucht hat. Das Mädchen war damals 15 Jahre alt.
Auch wenn die beiden einvernehmlich Sex miteinander hatten, ist es Lehrern wegen des Machtgefälles verboten. Mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung ist der Mann nun vorbestraft.
Lehrer und Schülerin bis heute offenbar ein Paar
Der Angeklagte und die Schülerin sind wohl bis heute ein Paar. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe auf Bewährung muss der Mann 120 Sozialstunden leisten. Er darf nun beruflich keinen Umgang mehr mit Jugendlichen haben und verliert seinen Beamtenstatus.
Der frühere Gymnasiallehrer habe das allgemeine Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und der Schülerin ausgenutzt, so die Auffassung des Gerichtes.
Die Mutter des Mädchens musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Denn sie wusste von dem sexuellen Verhältnis. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt - gegen eine Geldauflage von 6.000 Euro.
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