Urteil am Landgericht Tübingen

Pflegerin wollte 80-Jährige mit Kissen ersticken: Fünf Jahre Haft

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Anette Hübsch

Eine Pflegerin versuchte eine 80-Jährige aus Kusterdingen zu ersticken. Die Frau konnte sich wehren und überlebte. Das Tatmotiv blieb auch im Prozess unklar.

Das Landgericht Tübingen hat eine Pflegerin wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem muss die 49-Jährige sich in einer Entziehungsklinik wegen ihrer Alkoholsucht behandeln lassen.

Das Gericht sah es als erweisen an, dass die Angeklagte Anfang Februar ins Schlafzimmer einer 80-jährigen aus Kusterdingen (Kreis Tübingen) eingedrungen war, um sie mit einem Kissen zu ersticken. Die 49-Jährige arbeitete als Pflegekraft für die Seniorin. Die Dame wehrte sich heftig, konnte sich befreien, aus dem Schlafzimmer fliehen und die Täterin einschließen. Die Polizei, die von den Nachbarn gerufen wurde, stellte über drei Promille Alkohol im Blut der Pflegerin fest.

Angeklagte im Mordprozess entschuldigt sich bei Opfer

In dem Prozess machte die Pflegerin keine Angaben zu ihrem Tatmotiv. Bereits am zweiten Prozesstag hatte sie die Tat gestanden. Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich die Pflegerin noch einmal bei der Seniorin mit den Worten: "Es tut mir leid! Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es tun".

In seiner Urteilsbegründung wies der Richter darauf hin, dass die Verurteilte die Zeit in der Entzugsklinik nutzen solle, um vom Alkohol wegzukommen.

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