Das Landgericht Tübingen verurteilte am Montagvormittag den Angeklagten wegen schwerem sexuellen Missbrauch zu sechs Jahren Haft. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung des Mannes und der Nebenkläger akzeptierten das Urteil. Laut Anklage hatte der 57-Jährige über Jahre hinweg seine kleine Tochter und deren Freundinnen in Oberreichenbach (Kreis Calw) missbraucht. Die Kinder waren zwischen zwei und sieben Jahre alt. Schon bei der Festnahme im vergangenen Jahr gestand er laut Gericht die Taten.
Kinderpornografische Dateien auf dem Computer
Seine Taten hatte der 57-Jährige mit Fotos und Videos dokumentiert und im Internet verbreitet, so das Gericht. In seinem Haus fanden die Ermittler außerdem mehr als hunderttausend kinderpornographische Dateien, die der Täter heruntergeladen und aufwendig archiviert haben soll. Der Mann habe zusätzlich eine in Deutschland verbotene Kinder-Sexpuppe im Internet bestellt.
Geständnis wirkt sich auf Strafmaß aus
Laut Gericht hat der Täter trotz seiner psychischen Störung, einer pädophilen Neigung, bewusst gehandelt und das Vertrauen der Kinder und deren Eltern ausgenutzt. Zu seinen Gunsten habe sich jedoch sein umfassendes Geständnis und seine Mithilfe bei den Ermittlungen ausgewirkt. Das milderte die Strafe um etwa ein Drittel.