Vom Rückruf betroffen ist gefüllte Vollmilchschokolade der Sorte Joghurt in der 100-Gramm-Standard-Packung. Konkret geht es um Tafeln mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 3. Februar 2025. Der Rückruf wurde auf dem Portal Lebensmittelwarnung veröffentlicht. Weitere Angaben machte Ritter Sport nicht.
Vom Verzehr wird dringend abgeraten
Kundinnen und Kunden, die eine betroffene Schokolade von Ritter Sport gekauft haben, sollen diese laut Lebensmittelwarnung auf keinen Fall essen. Denn das kann zu ernsthaften Verletzungen im Mund-und Rachenraum führen.
Ob betroffene Kunden das Geld zurück bekommen, ist noch unklar
Normalerweise können Produkte bei einem Rückruf dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Betroffene Kundinnen und Kunden bekommen dann ihr Geld zurück. Ob das auch im aktuellen Fall möglich ist, dazu hat sich der Waldenbucher Schokoladenhersteller noch nicht geäußert.