Zwei Angeklagte aus Mössingen (Kreis Tübingen) stehen im Verdacht, für Pflegedienstleistungen falsche Rechnungen gestellt und so rund 430.000 Euro ergaunert zu haben. Am Dienstag war Prozessbeginn am Landgericht Tübingen.
Als Geschäftsführerin unfähig
Die beiden Angeklagten haben am ersten Prozesstag umfassende Geständnisse abgelegt. Sie gaben zu, durch falsche Angaben auf Rechnungen in 43 Fällen mehrere Gesetzliche Krankenversicherungen um rund 430.000 Euro betrogen zu haben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. Die Frau habe immer pflegen und Menschen helfen wollen, gab ihr Verteidiger zu Beginn an. Als Geschäftsführerin sei sie aber unfähig gewesen und habe billigend in Kauf genommen, dass ihre Rechnungen falsch sein könnten. Der ebenfalls angeklagte stellvertretende Geschäftsführer habe diese Rechnungen dann eingereicht.
Rechnungen mit falschen Qualifikationen
Konkret geht es darum, dass die Angeklagte Personal aus Nicht-EU-Staaten angestellt hatte. Deren Ausbildungen aus ihren Heimatländern waren in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht anerkannt, sie galten also als "nicht-qualifizierte Pflegekräfte". Dennoch soll die Angeklagte sie eingesetzt und dementsprechend Rechnungen wie bei qualifizierten Pflegekräften gestellt haben.
Versorgungsschlüssel nicht eingehalten
Auch den Versorgungsschlüssel habe der Pflegedienst teilweise nicht erfüllt. In Wohngemeinschaften, in denen beispielsweise zwei Intensivpatienten lebten, hätte bei einem Versorgungsschlüssel von 1:1 auch zwei Pflegekräfte anwesend sein müssen. Hier kam es jedoch vor, dass nur eine Pflegekraft vor Ort war - und die Geschäftsführerin dennoch die Leistung abrechnete.
Urteil Ende April
Die Geständnisse der beiden Angeklagten werden nun auf ihre Glaubwürdigkeit geprüft. Die Geschäftsführerin hat sich laut ihrem Verteidiger auf einen Vergleich mit den Versicherungen geeinigt, nämlich dass sie den Geschädigten insgesamt 150.000 Euro zurückzahlt. Davon habe sie schon 65.000 Euro gezahlt. All dies dürfte sich strafmildernd auswirken, weswegen die beiden voraussichtlich relativ glimpflich davonkommen. Darüber will das Gericht am 27. April entscheiden.